ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR NIELSEN AD INTEL SERVICES (SÜDKOREA)
Aktualisierung: Juli 2024
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen") gelten für die Bereitstellung und Nutzung von Nielsen Ad Intel Local und Nielsen Ad Intel International Services ("Services"), die in Bestellformularen (jeweils ein "Bestellformular") angegeben sind. Jedes Auftragsformular wird nur von den in einem solchen Auftragsformular genannten Unternehmen von Nielsen und dem Kunden abgeschlossen und überträgt keine Rechte auf eine Muttergesellschaft, eine Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben. Jedes unterzeichnete Auftragsformular wird zusammen mit diesen Bedingungen als Vereinbarung bezeichnet.
ARTIKEL 1. UMFANG DER DIENSTLEISTUNG
1.1 Dienstleistungen. Die Dienstleistungen basieren auf der Beobachtung kommerzieller Werbeaktivitäten und -ausgaben in verschiedenen Medien, die von Nielsen ausgewählt und beobachtet werden. Die in den Dienstleistungen enthaltenen Daten und Informationen werden als "Nielsen-Informationen" bezeichnet. Die Nielsen-Informationen können durch öffentlich zugängliche Werbemotive ergänzt werden, wie z. B. Bilder von Anzeigen der Wettbewerber des Kunden ("Werbemotive"). Nielsen-Informationen und Werbematerialien werden elektronisch durch einen oder mehrere Technologie-Services geliefert, wie im jeweiligen Auftragsformular angegeben. "Technologie-Services" sind Services, die die Lizenzierung von Technologie beinhalten, einschließlich Internetportalen, Zugangs- und Analysetools, lizenzierten Systemen, Vorlagen, Software und zugehörigen Handbüchern, die dem Kunden von Nielsen zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Hardware, seine Betriebssysteme und die Software von Drittanbietern entsprechend den Anforderungen und/oder Änderungen an den Technologiedienstleistungen zu warten und gegebenenfalls aufzurüsten, und Nielsen wird den Kunden vor der Implementierung über solche Anforderungen und/oder Änderungen für den Betrieb der Technologiedienstleistungen informieren. Wenn Nielsen dem Kunden Benutzernamen und/oder Passwörter für den Zugriff auf alle oder einen Teil der Services ausstellt, hat der Kunde die Benutzernamen und Passwörter vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben und ist dafür verantwortlich, dass die von ihm benannten Benutzer diese Bedingungen einhalten. Der Kunde unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um den unbefugten Zugang zu den Technologiediensten zu verhindern. Der Kunde muss Nielsen über alle nicht genutzten Benutzerkonten informieren (z. B. Konten, die ehemaligen Mitarbeitern des Kunden zugewiesen wurden oder länger als sechs (6) Monate nicht genutzt wurden). Ein Benutzerkonto darf nicht von mehr als einem (1) Benutzer gleichzeitig/einer bestimmten Person genutzt werden, es sei denn, mit Nielsen wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.1.2Eigentum und Lizenz. Nielsen verkauft die Services nicht an den Kunden. Nielsen behält alle Eigentumsrechte, einschließlich aller Rechte am geistigen Eigentum, an den Services, den Nielsen-Informationen und den im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten technologischen Dienstleistungen. Dem Kunden wird hiermit eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Services gemäß diesen Bedingungen für den im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Zeitraum gewährt.
ARTIKEL 2. GEBÜHREN UND STEUERN
2.1 Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich, die im jeweiligen Auftragsformular festgelegten Gebühren ("Gebühren") zu zahlen. Diese Gebühren sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Nielsen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (bzw. dem gesetzlichen Höchstsatz, falls dieser niedriger ist) auf alle nachfolgenden Beträge zu zahlen.
2.2 Steuern. Die Gebühren verstehen sich exklusive aller Steuern. Der Kunde ist für alle Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Umsatz-, Nutzungs- und ähnliche Steuern verantwortlich, die in Bezug auf die Dienstleistungen anfallen. Der Kunde verpflichtet sich, mit Nielsen bei der Einhaltung der geltenden Steuervorschriften zusammenzuarbeiten. Soweit der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, von Zahlungen an Nielsen Steuern einzubehalten oder abzuziehen, wird er sich in angemessener Weise bemühen, diese Steuern so weit wie gesetzlich oder vertraglich zulässig zu minimieren, und der Kunde wird Nielsen die von den zuständigen Steuerbehörden geforderten Nachweise über die Zahlung dieser Steuern vorlegen, damit Nielsen eine entsprechende Gutschrift beantragen kann. Auf schriftliche Anfrage des Auftraggebers stellt Nielsen alle relevanten Freistellungsbescheinigungen, Formulare oder andere Informationen zur Verfügung, die es dem Auftraggeber ermöglichen, die erforderliche Quellensteuer/den erforderlichen Steuerabzug zu reduzieren, und räumt dem Auftraggeber eine angemessene Frist ein, um die von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellten Original-Quittungen für den Steuereinbehalt/-abzug vorzulegen, die eine solche Steuerzahlung belegen.
ARTIKEL 3. INANSPRUCHNAHME VON DIENSTLEISTUNGEN
3.1 Nutzung der Dienste. Die Services und Nielsen-Informationen sind vertrauliche und geschützte Informationen von Nielsen. Sofern im jeweiligen Auftragsformular nicht anders angegeben, darf der Kunde die Services nur für interne Forschungs- und Referenzzwecke des Kunden in dem Land/den Ländern nutzen, das/die im jeweiligen Auftragsformular angegeben ist/sind, oder, falls im Auftragsformular kein Land angegeben ist, in dem Land, das im Auftragsformular als Adresse des Kunden angegeben ist (z. B. kann ein Kunde mit einer Adresse in Großbritannien die Services in Großbritannien nutzen) ("Gebiet"), und darf Nielsen-Informationen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nielsen veröffentlichen oder weitergeben. Jegliche Offenlegung muss Nielsen genau zuordnen, darf Nielsen nicht als Quelle von unabhängig generierten Informationen angeben und darf nicht in falscher, herabsetzender oder irreführender Weise dargestellt werden. Die Dienstleistungen sind nicht als Ersatz für Finanz-, Investitions-, Rechts-, Geschäfts- oder andere professionelle Beratung gedacht, und der Kunde bleibt allein verantwortlich für seine Entscheidungen, Handlungen, die Nutzung der Dienstleistungen und die Einhaltung der geltenden Gesetze.
3.2 Beschränkungen. Mit Ausnahme der im jeweiligen Auftragsformular festgelegten Bestimmungen ist es dem Kunden weder direkt noch indirekt gestattet, (i) die Services oder Nielsen-Informationen zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu modifizieren, anzupassen oder zu übersetzen, (ii) die Services zu vervielfältigen, neu zu veröffentlichen, in Unterlizenz zu vergeben, zu vertreiben, zu veräußern, weiterzuverkaufen, erneut auszustrahlen oder Dritten gegenüber offenzulegen, (iii) Urheberrechtsvermerke zu entfernen (iv) die Services für ein Kundenangebot oder eine Produktentwicklung zu nutzen oder eigenständige aggregierte Berichte zu erstellen, die außerhalb der im Bestellformular angegebenen Kundeneinheit oder außerhalb des Gebiets verwendet werden, (v) Nutzung der Services zum Aufbau nationaler oder internationaler Datenbanken oder zur anderweitigen Erstellung oder Verbesserung von Services, die mit den Services von Nielsen konkurrieren könnten, oder zur Datenmodellierung, ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit Nielsen, oder (vi) Nutzung der Services für andere Zwecke, die nicht in dem jeweiligen Auftragsformular aufgeführt sind, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nielsen.
3.3 Dritte. Außer in den Fällen, in denen dies im jeweiligen Auftragsformular festgelegt ist, darf der Kunde Nielsen-Informationen nicht an Dritte weitergeben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Konzernunternehmen, Berater, Anbieter von Softwarelösungen, Drittverarbeiter, Computer-Service-Büros, Mehrwertverarbeiter, Datenmodellierungs- oder Awareness-Tracking-Unternehmen und/oder Medienprüfungsunternehmen), es sei denn, der Dritte hat vor dem Zugriff auf diese Nielsen-Informationen eine von Nielsen nach eigenem Ermessen festgelegte Standardvereinbarung über den Zugriff durch Dritte abgeschlossen. Nielsen kann es nach eigenem Ermessen ablehnen, eine solche Vereinbarung abzuschließen oder einem Dritten Zugang zu Nielsen-Informationen oder Rechte daran zu gewähren, und Nielsen behält sich das Recht vor, für einen solchen Zugang Gebühren zu erheben. Nielsen ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Informationen, die von einem solchen Dritten aus Nielsen-Informationen erstellt werden.
3.4 Rechtliche Verfahren. Die Services oder Nielsen-Informationen dürfen nicht in einem Gerichts-, Regierungs- oder Verwaltungsverfahren verwendet werden. Wenn eine solche Nutzung durch ein Gerichtsverfahren erzwungen wird, muss der Kunde Nielsen unverzüglich im Voraus schriftlich benachrichtigen und vor einer solchen Nutzung Vertraulichkeitsvereinbarungen, Schutzanordnungen und Beweisbestimmungen einholen, die für Nielsen annehmbar sind, und die Nutzung auf das Minimum beschränken, das zur Erfüllung dieser rechtlichen Anforderungen erforderlich ist.
3.5 Eigentumsrechtlich geschützte Informationen. Die Nielsen-Informationen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen von Nielsen, zu denen (i) Codes von Werbetreibenden und Programmen, (ii) Produktklassifizierungen und (iii) Hierarchien von Marken und Muttergesellschaften gehören können. Der Kunde darf diese urheberrechtlich geschützten Codes, Klassifizierungen und/oder Hierarchien nur für die Tabellierung der Nielsen-Informationen und nur in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen verwenden.
ARTIKEL 4. ÄNDERUNGEN VON DIENSTLEISTUNGEN UND GEBÜHREN
4.1 Änderungen der Dienstleistung. Im Falle einer Änderung der Services oder der Nielsen-Informationen ist Nielsen berechtigt, die Gebühren mit einer Frist von dreißig (30) Tagen im Voraus schriftlich zu ändern. Eine solche Gebührenänderung tritt zu dem in der Mitteilung von Nielsen genannten Datum in Kraft, es sei denn, der Kunde teilt Nielsen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach einer solchen Mitteilung schriftlich mit, dass er die Gebührenänderung nicht akzeptiert; in diesem Fall erlischt die Lizenz des Kunden für die Services und Nielsen-Informationen mit dem Datum des Inkrafttretens der Änderung; Nielsen kann jedoch nach eigenem Ermessen beschließen, die Gebührenänderung rückgängig zu machen; in diesem Fall bleibt der Vertrag in vollem Umfang in Kraft.
4.2 Daten von Dritten. Die Nielsen-Informationen beruhen teilweise auf Daten oder Informationen von Dritten. Nielsen ist berechtigt, die Bereitstellung der Nielsen-Informationen oder eines Teils davon in dem Maße einzustellen, in dem solche Daten oder Informationen von Dritten für Nielsen aus irgendeinem Grund nicht mehr verfügbar sind; in diesem Fall werden die entsprechenden Gebühren anteilig angepasst.
ARTIKEL 5. GARANTIEN, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND SCHADENSERSATZ
5.1 Ausschluss von Garantien. Die Nielsen-Informationen stellen die Meinung von Nielsen dar, die auf der Analyse von Daten und Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf panel und andere Quellen, die möglicherweise nicht unter der Kontrolle von Nielsen stehen) beruht, und Nielsen kann nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Nielsen-Informationen garantieren. Ohne das Vorstehende einzuschränken, lehnt Nielsen jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung gegenüber dem Kunden oder einem Dritten in Bezug auf die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen und Nielsen-Informationen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Qualität oder der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, und der Kunde verzichtet hiermit darauf. Der vorstehende Haftungsausschluss stellt kein Eingeständnis von Nielsen dar, dass es sich bei den Services oder Nielsen-Informationen um Waren, Güter oder materielles Eigentum nach geltendem Recht handelt.
5.2 Haftungsbeschränkung. Nielsen erstattet die gezahlten Gebühren für nicht erbrachte Dienstleistungen und unternimmt angemessene Anstrengungen, um vom Kunden festgestellte Fehler in den Dienstleistungen zu korrigieren. Wenn Nielsen einen Service nicht erbringt oder nicht in der Lage ist, fehlerhafte Nielsen-Informationen oder Technologie-Services zu korrigieren, erstattet Nielsen dem Kunden die für den betroffenen Teil des Services gezahlten Gebühren. Vorbehaltlich des Vorstehenden und soweit nach geltendem Recht zulässig, ist die Gesamthaftung von Nielsen für unmittelbare Verluste, Schäden oder Kosten im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, auf einen Betrag in Höhe der vom Kunden im Rahmen des Vertrags gezahlten jährlichen Gebühren beschränkt, und Nielsen haftet weder aus Vertrag, noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig für unmittelbare, mittelbare, Folge- oder sonstige Verluste, Kosten oder Schäden jeglicher Art. Sofern nicht anderweitig durch geltendes Recht untersagt, haftet keine der Parteien für Ansprüche, die nach Ablauf eines (1) Jahres nach Auftreten des Klagegrundes oder mehr als zwei (2) Jahre nach Beendigung des Vertrages geltend gemacht werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt kürzer ist. Nichts in diesen Bedingungen schließt die Haftung einer Partei für Betrug, Tod oder Körperverletzung aufgrund von Fahrlässigkeit oder jede andere Haftung, die nicht gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, aus oder beschränkt sie.
5.3 Schadloshaltung durch den Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Nielsen zu verteidigen, schadlos zu halten und von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die direkt oder indirekt aus (i) der erlaubten Offenlegung von Nielsen-Informationen durch den Kunden oder (ii) der Offenlegung oder Nutzung von Dienstleistungen oder Nielsen-Informationen durch den Kunden entgegen der Vereinbarung entstehen.
5.4 Schadloshaltung durch Nielsen. Nielsen verpflichtet sich, den Kunden zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten oder Ausgaben, die sich aus einer Klage gegen den Kunden ergeben, die besagt, dass die erlaubte Nutzung von Nielsen-Informationen oder Technologiedienstleistungen durch den Kunden ein Urheberrecht, eine Marke oder ein Geschäftsgeheimnis des Klägers verletzt; vorausgesetzt jedoch, dass der Kunde kein Eingeständnis in Bezug auf einen solchen Anspruch macht, Nielsen unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch informiert und Nielsen die Kontrolle über das Verfahren einschließlich des alleinigen Rechts auf einen Vergleich hat. Nielsen zahlt jeden endgültigen Schiedsspruch oder Vergleich, der sich aus einem solchen Anspruch ergibt. Nielsen kann vom Kunden verlangen, dass er die Nutzung jeglicher verletzender Nielsen-Informationen oder Technologie-Services einstellt. Diese Klausel regelt die gesamte Haftung von Nielsen für die Verletzung von geistigem Eigentum.
ARTIKEL 6. LAUFZEIT, AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG
6.1 Laufzeit. Sofern nicht früher gemäß diesem Artikel 6 gekündigt wird, bleibt die Vereinbarung (und die darin festgelegten Dienstleistungen) für die im jeweiligen Bestellformular angegebene Dauer in Kraft.
6.2 Bei Beendigung oder Auslaufen. Bei Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung (i) stellt der Kunde die Nutzung aller Services ein und gibt die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Nielsen-Informationen an Nielsen zurück, und (ii) alle dem Kunden gewährten Rechte und Lizenzen zur Nutzung der Services und Nielsen-Informationen erlöschen sofort. Anstelle der Rückgabe kann der Kunde die Services und Nielsen-Informationen aus seinen Systemen und Aufzeichnungen entfernen, sie in greifbarer Form vernichten und diese Entfernung/Vernichtung in einer für Nielsen zufriedenstellenden schriftlichen Bescheinigung bestätigen.
6.3 Teilweise Beendigung von Services aufgrund von Aktivitäten Dritter. Falls Nielsen-Informationen oder ein Service auf Daten oder Informationen von Dritten beruhen, kann Nielsen die Bereitstellung dieser Nielsen-Informationen oder des Service oder eines Teils davon in dem Maße einstellen, in dem diese Daten oder Informationen von Dritten für Nielsen aus irgendeinem Grund nicht mehr verfügbar sind.
6.4 Aussetzung von Dienstleistungen. Die Erbringung von Dienstleistungen oder erteilten Lizenzen oder ein Teil davon kann von Nielsen jederzeit ganz oder teilweise ausgesetzt werden, wenn der Kunde seinen Zahlungs- oder anderen hierin festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt. Eine solche Aussetzung der Dienstleistungen hat keinen Einfluss auf die hierin festgelegten Zahlungsverpflichtungen des Kunden.
6.5 Beendigung. Der Vertrag und einige oder alle der Dienstleistungen und/oder Nielsen-Informationen oder Lizenzen, die im Rahmen des Vertrags bereitgestellt werden, können von Nielsen zu einem von Nielsen festgelegten Datum gekündigt oder ausgesetzt werden, wenn (i) der Kunde eine oder mehrere seiner Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags nicht erfüllt hat, (ii) Nielsen aus einem Grund, der sich seiner Kontrolle entzieht, nicht in der Lage ist oder wird, seine Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags zu erfüllen, oder (iii) Nielsen eine solche Dienstleistung für alle Kunden, die dieselbe oder eine ähnliche Dienstleistung abonniert haben, beendet. Jede Partei kann den Vertrag kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, die auch dreißig (30) Tage nach einer schriftlichen Mitteilung nicht behoben ist, oder wenn gegen die andere Partei ein Konkurs-/Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eingeleitet wird.
ARTIKEL 7. VERTRAULICHKEIT
7.1 Nielsen und der Auftraggeber erkennen an, dass vertrauliche Informationen während der Laufzeit der Vereinbarung gegenüber der anderen Partei offengelegt werden können. "Vertrauliche Informationen "sind alle vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse, die von einer Partei der anderen Partei mündlich oder schriftlich offengelegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese Bedingungen, sowie Kundenlisten, Marketing- und Produktpläne, Technologie, Systeme, Geschäftsprozesse und alle anderen Finanz-, Vertriebs-, Marketing- oder Geschäftsinformationen, die nicht (a) in öffentlichen Materialien oder anderweitig öffentlich zugänglich sind; (b) rechtmäßig von einer dritten Partei ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erlangt wurden; (c) der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die andere Partei rechtmäßig bekannt waren; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.
7.2 Jede Partei behandelt alle vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt wie ihre eigenen vertraulichen Informationen, jedoch in keinem Fall mit weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt, und vernichtet auf Verlangen der anderen Partei alle vertraulichen Informationen nach Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung oder gibt sie an die andere Partei zurück.
ARTIKEL 8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
8.1 Fortbestehen. Alle Verpflichtungen in Bezug auf Vertraulichkeit, Haftung, Entschädigung und Verwendung von Nielsen-Informationen bleiben auch nach Beendigung der Vereinbarung bestehen.
8.2 Höhere Gewalt. Nielsen ist nicht verpflichtet, Nielsen-Informationen und/oder -Dienstleistungen zu liefern, wenn die Bedingungen außerhalb der Kontrolle von Nielsen es nicht zulassen, dass die Nielsen-Techniken Messungen in Übereinstimmung mit den Nielsen-Standards durchführen. Für den Fall, dass eine der Parteien durch den Ausfall eines Kommunikationssystems oder einer On- oder Offline-Rechenanlage, durch Arbeitskonflikte, Unmöglichkeit der Materialbeschaffung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, höhere Gewalt, Epidemien, terroristische Anschläge, Witterungsbedingungen, Eingriffe Dritter oder andere ähnliche Gründe, die sich ihrer Kontrolle entziehen, an der Ausführung einer hierin geforderten Handlung gehindert wird (mit Ausnahme der Verpflichtung, Zahlungen bei Fälligkeit zu leisten), ist die Ausführung dieser Handlung für den Zeitraum dieser Verzögerung entschuldigt.
8.3 Beziehung zwischen unabhängigen Vertragspartnern. Die Vertragsparteien sind unabhängige Auftragnehmer, und keine von ihnen ist befugt, die andere Partei zu binden oder zu verpflichten.
8.4 Vergabe von Unteraufträgen. Nielsen kann für die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen der Vereinbarung Unterauftragnehmer einsetzen, vorausgesetzt, dass diese Unterauftragnehmer an strenge Geheimhaltungspflichten gebunden sind. Nielsen trägt die volle Verantwortung für die Leistung der Unterauftragnehmer.
8.5 Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen oder Aufforderungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und gelten an dem Tag als zugegangen, an dem sie persönlich oder durch einen staatlich anerkannten Zustelldienst zugestellt wurden.
8.6 Abtretung. Der Vertrag ist zugunsten der Parteien und ihrer Rechtsnachfolger und Zessionare bindend und darf von keiner der Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden, mit der Ausnahme, dass Nielsen seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nach vorheriger Ankündigung an ein verbundenes Unternehmen oder einen Geschäftsnachfolger abtreten oder anderweitig übertragen kann.
8.7 Einstweiliger Rechtsschutz. Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags über die Nutzung von Dienstleistungen kann Nielsen einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen, für den die gesetzlichen Rechtsmittel von Nielsen nicht ausreichen. Nielsen hat Anspruch auf Unterlassungsanspruch, ohne dass ein irreparabler Schaden, das Fehlen eines angemessenen Rechtsbehelfs, die Stellung einer Kaution oder der Verzicht auf andere Rechte nachgewiesen werden muss.
8.8 Aufhebung. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages nach geltendem Recht ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als so weit geändert, wie es für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Die Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Ist eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, so verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um diese Bestimmung so zu ändern, dass sie in der geänderten Fassung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar ist und das mit der ursprünglichen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis so weit wie möglich erreicht wird.
8.9 Weitere Zusicherungen. Jede Partei ist verpflichtet, auf eigene Kosten: (i) alle Dokumente auszufertigen und alles andere zu tun, was die andere Partei vernünftigerweise benötigt, um den Vertrag und die damit beabsichtigten Transaktionen wirksam werden zu lassen; und (ii) sich in angemessener Weise darum zu bemühen, dass alle relevanten Dritten dasselbe tun.
8.10 Geltendes Recht. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Republik Korea (Südkorea) unter Ausschluss der Bestimmungen über die Rechtswahl. Das UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der zuständigen Gerichte von Seoul für die Zwecke der Entscheidung aller Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) und verzichten hiermit auf alle Einwände gegen die Zuständigkeit dieser Gerichte.
8.11 Gesamte Vereinbarung; Änderungen oder Ergänzungen. Die Vereinbarung enthält die gesamte Übereinkunft der Parteien in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden, und ersetzt alle früheren Diskussionen und Vereinbarungen in Bezug auf diese Dienstleistungen. Die Vereinbarung kann nur in einem von den Parteien unterzeichneten Schriftstück geändert oder ergänzt werden. Ein vom Kunden erhaltener "Kaufauftrag" oder ein ähnliches Dokument dient lediglich der Rechnungsstellung und hat ungeachtet der darin enthaltenen Bestimmungen und/oder Bedingungen keinen Vorrang vor dem Vertrag.