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Advertising Intelligence Ltd ("nielsen")

Allgemeine Geschäftsbedingungen für internationale Advertising Intelligence Services

Zuletzt aktualisiert: 22 Oktober, 2019

Diese Geschäftsbedingungen ("Geschäftsbedingungen") gelten für alle von Nielsen erbrachten internationalen Advertising Intelligence-Dienstleistungen (die "Dienstleistungen"), die in den von Nielsen und dem Kunden abgeschlossenen Angeboten oder Arbeitsplänen (jeweils ein "Projektangebot" und zusammen mit diesen Geschäftsbedingungen ein "Projektvertrag") aufgeführt sind. Für die Zwecke eines jeden Projektvertrags bedeutet "Nielsen" Advertising Intelligence Limited und "Kunde" das Unternehmen, das mit Nielsen einen Vertrag über die Inanspruchnahme der Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags schließt. 

Artikel 1. Umfang der Dienstleistung

1.1 Dienstleistungen; Eigentum und Lizenz. Nielsen erbringt die in einem anwendbaren Projektvertrag festgelegten Services zur ausschließlichen Nutzung durch den Kunden in Übereinstimmung mit diesem Projektvertrag. Die in den Services enthaltenen Daten und Informationen werden als "Nielsen-Informationen" bezeichnet. Dem Kunden wird hiermit eine eingeschränkte, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung der Services (sofern in einem Projektvertrag nichts anderes vorgesehen ist) gemäß den vorliegenden Bedingungen während der im Projektvertrag angegebenen Laufzeit gewährt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Nielsen Eigentümer der Nielsen-Informationen (und jeglicher geistiger Eigentumsrechte daran) bleibt und Nielsen die Nielsen-Informationen nicht verkauft, sondern sie dem Kunden auf nicht-exklusiver Basis lizenziert. 

Für die Zwecke dieser Bedingungen sind "Technologie-Services" Services, die die Lizenzierung von Technologie beinhalten, einschließlich Internetportalen, Zugangs- und Analysetools, lizenzierten Systemen, Vorlagen, Software und zugehörigen Materialien (einschließlich Liefermedien, Handbüchern, Updates und neuen Versionen), die dem Kunden von Nielsen zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Hardware, Betriebssysteme und Software von Dritten entsprechend den Anforderungen und/oder Änderungen an den Technologiedienstleistungen zu warten und gegebenenfalls aufzurüsten, und Nielsen wird den Kunden vor der Implementierung über solche Anforderungen und/oder Änderungen für den Betrieb der Technologiedienstleistungen informieren. Wenn Nielsen dem Kunden Benutzernamen und Passwörter für den Zugriff auf alle oder einen Teil der Services ausstellt, hat der Kunde die Benutzernamen und Passwörter vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde wird sich nach besten Kräften bemühen, den unbefugten Zugriff auf sein Konto zu verhindern. 

Artikel 2. Gebühren und Abgaben

2.1 Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung der in der Projektvereinbarung festgelegten Gebühren ("Gebühren"). Diese Gebühren sind bei Rechnungsstellung fällig und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich, ab dem Datum der ursprünglichen Fälligkeit bis zum Eingang der Zahlung bei Nielsen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (bzw. dem gesetzlichen Höchstsatz, falls dieser niedriger ist) auf alle nachfolgenden Beträge zu zahlen.

2.2 Steuern. Der Kunde ist für alle Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Umsatz-, Nutzungs- und ähnliche Steuern verantwortlich, die in Bezug auf die Dienstleistungen anfallen. Die gemäß dem jeweiligen Projektvertrag zu zahlenden Gebühren verstehen sich ausschließlich aller Steuern. Der Kunde verpflichtet sich, mit Nielsen bei der Einhaltung der geltenden Steuervorschriften zusammenzuarbeiten. Soweit der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, Steuern von Zahlungen an Nielsen einzubehalten oder abzuziehen, wird der Kunde alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um solche Steuern im gesetzlich oder vertraglich zulässigen Umfang zu minimieren, und der Kunde wird Nielsen die von den zuständigen Steuerbehörden geforderten Nachweise über die Zahlung solcher Steuern vorlegen, damit Nielsen eine entsprechende Gutschrift beantragen kann. Auf schriftliche Anfrage des Auftraggebers stellt Nielsen alle relevanten Freistellungsbescheinigungen, Formulare oder andere Informationen zur Verfügung, die es dem Auftraggeber ermöglichen, die geforderte Quellensteuer/den geforderten Steuerabzug zu reduzieren, und räumt dem Auftraggeber eine angemessene Frist ein, um die von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellten Original-Quittungen für den Steuereinbehalt/-abzug vorzulegen, die diese Steuerzahlung belegen.

Artikel 3. Inanspruchnahme von Dienstleistungen

3.1 Nutzung der Dienstleistungen. Mit Ausnahme der Fälle, in denen Nielsen seine Zustimmung zur Weitergabe an die Werbe- und Kommunikationsagenturen des Kunden gemäß nachstehender Klausel 3.2 gegeben hat, darf der Kunde die Dienstleistungen nur für interne Forschungs- und Referenzzwecke des Kunden nutzen und darf die Nielsen-Informationen nicht kopieren, reproduzieren, neu veröffentlichen, weiterverkaufen, erneut ausstrahlen, kommerziell nutzen oder an Dritte weitergeben.

3.2 Offenlegung von Dienstleistungen. Der Kunde kann seinen Marketing-Kommunikationsagenturen und Mediaagenturen Zugang zu den Nielsen-Informationen gewähren, sofern Nielsen einer solchen Weitergabe zuvor schriftlich zugestimmt hat. Der Kunde sorgt für die Einhaltung der Bedingungen durch jede Agentur und ist dafür verantwortlich. 

3.3 Beschränkungen. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von Nielsen keine Services oder Nielsen-Informationen dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren, unterlizenzieren, vertreiben, veräußern, modifizieren, anpassen oder übersetzen, keine Eigentums- oder Urheberrechtsvermerke davon entfernen oder die Services für einen anderen Zweck nutzen, der nicht ausdrücklich im Projektvertrag festgelegt ist. 

3.4 Dritte. Mit Ausnahme der Bestimmungen in Abschnitt 3.2 darf der Kunde die Nielsen-Informationen Dritten nicht zur Verfügung stellen, insbesondere Beratern, Anbietern von Softwarelösungen, Drittverarbeitern, Computer-Service-Büros, Mehrwertverarbeitern, Datenmodellierungs- oder Awareness-Tracking-Unternehmen und/oder Medienprüfungsunternehmen, es sei denn, der Dritte hat vor dem Zugriff auf diese Nielsen-Informationen eine von Nielsen nach eigenem Ermessen festgelegte Standardvereinbarung für diesen Dritten abgeschlossen. Nielsen kann es nach eigenem Ermessen ablehnen, eine solche Vereinbarung abzuschließen oder einem Dritten Zugang zu Nielsen-Informationen zu gewähren, und Nielsen behält sich das Recht vor, für einen solchen Zugang Gebühren zu erheben. Nielsen ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Informationen, die von solchen Dritten aus den Nielsen-Informationen erstellt werden.

3.5 Rechtliche Verfahren. Dienstleistungen oder Nielsen-Informationen dürfen nicht in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren verwendet werden. Wenn eine solche Verwendung durch ein Gerichtsverfahren erzwungen wird, muss der Kunde Nielsen unverzüglich im Voraus schriftlich benachrichtigen und vor einer solchen Verwendung Vertraulichkeitsvereinbarungen, Schutzanordnungen und Beweisbestimmungen einholen, die für Nielsen akzeptabel sind, und die Verwendung auf das Minimum beschränken, das erforderlich ist, um diese rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

3.6 Änderungen am Service. Nielsen kann von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen Verbesserungen, Anpassungen oder andere Änderungen an einem Service oder einem Teil desselben vornehmen, die allgemein für alle Kunden desselben Service gelten ("Änderung"), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Formate, Zeitpläne, Spezifikationen und/oder Techniken, wenn diese Änderungen allgemein für alle Kunden gelten, die den Service nutzen. 

Artikel 4. Garantien, Haftungsbeschränkung und Entschädigung

4.1 Verzicht auf Garantien. Der Kunde erkennt an, dass die Nielsen-Informationen die Meinung von Nielsen darstellen, die auf der Analyse von Daten und Informationen basiert, einschließlich Daten von Musterhaushalten und anderen Quellen, die möglicherweise nicht unter der Kontrolle von Nielsen stehen, und dass Nielsen keine Garantie für die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Nielsen-Informationen übernehmen kann. Ohne das Vorstehende einzuschränken, SCHLIESST NIELSEN JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN AUS, UND DER KUNDE VERZICHTET HIERAUF, IN BEZUG AUF DIE IM RAHMEN DIESES DIENSTES ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN UND NIELSEN-INFORMATIONEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN. Der vorstehende Haftungsausschluss stellt kein Eingeständnis von Nielsen dar, dass es sich bei den Services oder Nielsen-Informationen um Waren, Güter oder materielles Eigentum nach geltendem Recht handelt. 

4.2 Begrenzung der Haftung von Nielsen. Die Gesamthaftung von Nielsen für unmittelbare Verluste, Schäden oder Kosten im Rahmen oder in Verbindung mit einem Projektvertrag, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, ist auf einen Betrag begrenzt, der den vom Kunden im Rahmen des Projektvertrags gezahlten Jahresgebühren entspricht. Nielsen haftet weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig für direkte, indirekte, Folge- oder sonstige Verluste, Kosten oder Schäden jeglicher Art. Sofern nicht anderweitig durch geltendes Recht untersagt, haftet keine der Parteien für Ansprüche, die nach Ablauf von einem Jahr nach Entstehung des Anspruchs oder mehr als zwei Jahre nach Beendigung der jeweiligen Projektvereinbarung geltend gemacht werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt kürzer ist. Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung einer Partei für Betrug, Tod oder Personenschäden, die durch ihre Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder jede andere Haftung, die nicht gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, aus oder beschränkt sie in irgendeiner Weise. 

4.3 Schadloshaltung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Nielsen zu verteidigen, schadlos zu halten und von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die sich direkt oder indirekt aus (i) der erlaubten Offenlegung durch den Kunden gemäß Abschnitt 3.2 oder (ii) der Offenlegung oder Nutzung der Dienstleistungen oder Nielsen-Informationen durch den Kunden entgegen den Bedingungen des geltenden Projektvertrags ergeben. 

Artikel 5. Laufzeit, Aussetzung und Beendigung

5.1 Laufzeit. Sofern nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt oder in einer Projektvereinbarung etwas anderes festgelegt wird, beginnt die Laufzeit jeder Projektvereinbarung, der durch sie erteilten Lizenzen und der im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen an dem in der jeweiligen Projektvereinbarung angegebenen Datum und gilt für eine in der Projektvereinbarung festgelegte anfängliche Laufzeit ("Anfangslaufzeit") und verlängert sich danach automatisch um weitere 12-Monats-Zeiträume (jeweils eine "Verlängerungslaufzeit") einschließlich einer standardmäßigen jährlichen Erhöhung zur Deckung der vorherrschenden Inflationsrate.

5.2 Rückgabe von Nielsen-Informationen bei Beendigung. Bei Beendigung oder Ablauf der jeweiligen Projektvereinbarung (i) stellt der Kunde die Nutzung aller Services ein und gibt die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Nielsen-Informationen an Nielsen zurück, und (ii) alle dem Kunden gewährten Rechte und Lizenzen zur Nutzung der Services und Nielsen-Informationen erlöschen sofort. Anstelle der Rückgabe kann der Kunde die Services und Nielsen-Informationen aus seinen Systemen und Aufzeichnungen entfernen, materielle Formen davon vernichten und diese Entfernung/Vernichtung in einer für Nielsen zufriedenstellenden schriftlichen Bescheinigung bestätigen. 

5.3 Teilweise Beendigung von Services aufgrund von Aktivitäten Dritter. Falls Nielsen-Informationen oder ein Service auf Daten oder Informationen von Dritten beruhen, kann Nielsen die Bereitstellung dieser Nielsen-Informationen oder des Service oder eines Teils davon in dem Maße einstellen, in dem diese Daten oder Informationen von Dritten für Nielsen aus irgendeinem Grund nicht mehr verfügbar sind. 

5.4 Aussetzung von Dienstleistungen. Die Erbringung von Dienstleistungen oder erteilten Lizenzen oder ein Teil davon kann von Nielsen jederzeit ausgesetzt werden, wenn der Kunde seinen Zahlungs- oder anderen hierin festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt. Eine solche Aussetzung der Dienstleistungen hat keinen Einfluss auf die hierin festgelegten Zahlungsverpflichtungen des Kunden.

5.5 Beendigung. Sofern in der Projektvereinbarung nichts anderes festgelegt ist, können die Projektvereinbarung und einzelne oder alle Dienstleistungen und/oder Nielsen-Informationen oder Lizenzen, die im Rahmen der Projektvereinbarung bereitgestellt werden, (a) von Nielsen zu einem von Nielsen festgelegten Datum gekündigt werden, wenn (i) der Kunde eine oder mehrere seiner Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen im Rahmen der Projektvereinbarung nicht erfüllt hat, (ii) Nielsen aus einem Grund, der sich seiner Kontrolle entzieht, nicht mehr in der Lage ist oder sein wird, seine Verpflichtungen im Rahmen der Projektvereinbarung zu erfüllen, oder (iii) Nielsen eine solche Dienstleistung für alle Kunden, die eine Klasse dieser Dienstleistung abonniert haben, kündigt; oder (b) durch eine der Parteien am letzten Tag der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit, sofern die jeweilige Partei die andere Partei mindestens drei Monate im Voraus schriftlich von der Kündigung in Kenntnis setzt. Jede Partei kann die Projektvereinbarung kündigen, wenn die andere Partei einen wesentlichen Verstoß begeht, der auch dreißig (30) Tage nach der Benachrichtigung nicht behoben ist, oder wenn die andere Partei Gegenstand eines Konkurs-/Insolvenzverfahrens oder eines gleichwertigen Verfahrens wird.

Artikel 6. Allgemeine Bestimmungen

6.1 Kein Maß für Popularität per se. Alle Vertragsparteien erkennen an und stimmen zu, dass die Nielsen-Informationen (i) kein Maß für die Popularität von Programmen oder Künstlern an sich darstellen, da auch andere Faktoren wie der Sender oder die Station, die Tageszeit, die Jahreszeit, das Wetter und konkurrierende, vorangehende und nachfolgende Programme relevant sind, und (ii) kein Maß für die Popularität oder den Wert von Netzwerken, Stationen oder Kabelnetzwerken an sich darstellen, da diese Daten auch andere Faktoren widerspiegeln, wie die Popularität von Programmen und Künstlern, die Tageszeit, die Jahreszeit, das Wetter und konkurrierende, vorangehende und nachfolgende Programme. 

6.2 Fortbestehen. Alle Verpflichtungen in Bezug auf Vertraulichkeit, Haftung, Entschädigung und Verwendung von Nielsen-Informationen gelten auch nach Beendigung der jeweiligen Projektvereinbarung. 

6.3 Höhere Gewalt (a) Nielsen ist nicht verpflichtet, Nielsen-Informationen und/oder -Dienstleistungen zu erbringen, wenn die Bedingungen außerhalb der Kontrolle von Nielsen es nicht erlauben, mit Nielsen-Techniken Messungen gemäß den Nielsen-Standards durchzuführen, und (b) wenn eine der Parteien aufgrund des Ausfalls eines Kommunikationssystems oder einer On- oder Offline-Rechenanlage an der Ausführung einer hierin geforderten Handlung gehindert wird, (b) Sollte eine der Parteien aufgrund des Ausfalls eines Kommunikationssystems oder einer On- oder Offline-Computerausrüstung, aufgrund von Arbeitskonflikten, der Unmöglichkeit der Materialbeschaffung, behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen, höherer Gewalt, Terroranschlägen, Witterungsbedingungen, Eingriffen Dritter oder anderer ähnlicher Gründe, die sich ihrer Kontrolle entziehen, einschließlich der in Klausel (a) genannten Gründe, an der Ausführung einer Handlung gehindert werden, so ist die Erfüllung dieser Handlung für den Zeitraum dieser Verzögerung entschuldigt; jedoch unter der Voraussetzung, dass die Verpflichtung des Kunden, Zahlungen gemäß dem betreffenden Vertrag zu leisten, durch das Ereignis höherer Gewalt nicht entschuldigt wird, es sei denn, der Kunde ist infolge des Ereignisses höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gehindert. 

6.4 Beziehung zwischen unabhängigen Vertragspartnern. Die Parteien der Projektvereinbarung sind unabhängige Auftragnehmer, und keine der Parteien ist befugt, die andere zu binden oder zu verpflichten.

6.5 Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen oder Aufforderungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und gelten an dem Tag als zugegangen, an dem sie persönlich oder durch einen staatlich anerkannten Zustelldienst zugestellt wurden 

6.6 Abtretung. Jeder Projektvertrag gilt zugunsten der Parteien und ihrer Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger und ist für diese verbindlich. Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nielsen kann der Auftraggeber seine Rechte aus dem jeweiligen Projektvertrag an einen Nachfolger des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts des Auftraggebers abtreten, vorausgesetzt, dass alle Verpflichtungen des Auftraggebers vom Abtretungsempfänger übernommen werden und Nielsen eine für Nielsen zufriedenstellende Dokumentation dieser Übernahme vorgelegt wurde. Nielsen behält sich das Recht vor, seine Rechte an ein mit Nielsen verbundenes Unternehmen oder einen Nachfolger des gesamten oder eines wesentlichen Teils des Geschäfts von Nielsen abzutreten, und behält sich das Recht vor, alle Dienstleistungen von einem solchen verbundenen Unternehmen oder Nachfolger erbringen zu lassen.  

6.7 Einstweiliger Rechtsschutz. Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen zur Nutzung von Dienstleistungen gemäß Artikel 3 dieser Bedingungen kann Nielsen einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen, für den die gesetzlichen Rechtsmittel von Nielsen nicht ausreichen. Nielsen hat Anspruch auf Unterlassungsansprüche, ohne dass ein irreparabler Schaden, das Fehlen eines angemessenen Rechtsbehelfs, die Hinterlegung einer Kaution oder der Verzicht auf andere Rechte nachgewiesen werden muss.

6.8 Gesamte Vereinbarung; Änderung oder Ergänzung; Verzicht. Jede relevante Projektvereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden, und ersetzt alle früheren Diskussionen und Vereinbarungen in Bezug auf diese Dienstleistung. Die Projektvereinbarung kann nur in einem von den Parteien unterzeichneten Schriftstück geändert oder ergänzt werden. Ein vom Kunden erhaltener "Kaufauftrag" oder ein ähnliches Dokument dient lediglich der Rechnungsstellung und hat ungeachtet der darin enthaltenen Bestimmungen und/oder Bedingungen keinen Vorrang vor der geltenden Projektvereinbarung, in welcher Form auch immer.   

6.9 Geltendes Recht. Jede Projektvereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales. Die Parteien erklären sich mit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales für die Entscheidung aller im Zusammenhang mit der Projektvereinbarung entstehenden Streitigkeiten einverstanden.

Zusätzliche Bedingungen und Konditionen

1. Die Nielsen-Informationen im Nielsen Ad Intel Service enthalten proprietäre Informationen von Nielsen, die (i) Codes von Werbetreibenden und Programmen, (ii) Produktklassifizierungen und (iii) Marken-/Mutterunternehmenshierarchien umfassen können. Der Kunde darf diese urheberrechtlich geschützten Codes, Klassifizierungen und/oder Hierarchien unter keinen Umständen für andere Zwecke verwenden als für die Tabellierung der Nielsen Ad Intel-Daten, und zwar ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die Nutzung der Dienste" in diesen Bedingungen.

2. Wenn der Nielsen Ad Intel Service teilweise auf Daten oder Informationen von Dritten basiert, kann Nielsen die Bereitstellung des Nielsen Ad Intel Service oder eines Teils davon in dem Maße einstellen, in dem solche Daten oder Informationen von Dritten für Nielsen aus irgendeinem Grund nicht mehr verfügbar sind; in diesem Fall werden die entsprechenden Gebühren anteilig angepasst.

3. Für den Fall, dass die Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrages nationale Fernsehratingsdaten und/oder lokale Fernsehratingsdaten umfassen, werden die nationale Referenzergänzung und/oder die lokale Referenzergänzung (in der von Nielsen von Zeit zu Zeit geänderten Fassung, jeweils eine "Referenzergänzung") durch Verweis in diese Bedingungen aufgenommen und zum Bestandteil dieser Bedingungen gemacht. Es wird auf die Definitionen, Hinweise und Informationen zu Stichprobenverfahren, Stichprobenumfang, statistischer Auswertung und anderen damit zusammenhängenden Angelegenheiten und Informationen verwiesen, die in den Referenzergänzungen enthalten sind oder auf die darin verwiesen wird.

4. Nielsen kann für die Erfüllung seiner Verpflichtungen im Rahmen einer geltenden Projektvereinbarung Unterauftragnehmer einsetzen, vorausgesetzt, diese Unterauftragnehmer sind an strenge Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden. Nielsen trägt die volle Verantwortung für die Erfüllung der Projektvereinbarung durch die Unterauftragnehmer