Advertising Intelligence Ltd („nielsen“)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für internationale Werbeinformationsdienste

Letzte Aktualisierung: 22. Oktober 2019

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle internationalen Werbeinformationsdienste, die von Nielsen erbracht werden (die „Dienstleistungen“), wie sie in den von Nielsen und dem Kunden vereinbarten Angeboten oder Arbeitsplänen (jeweils ein „Projektangebot“ und zusammen mit diesen AGB jeweils eine „Projektvereinbarung“) aufgeführt sind.  Für die Zwecke jeder Projektvereinbarung bezeichnet „Nielsen“ Advertising Intelligence Limited und „Kunde“ das Unternehmen, das mit Nielsen einen Vertrag über die Erbringung der darin enthaltenen Dienstleistungen abgeschlossen hat. 

Artikel 1. Leistungsumfang

1.1 Dienstleistungen; Eigentumsrechte und Lizenz.Nielsen erbringt die in einer geltenden Projektvereinbarung festgelegten Dienstleistungen ausschließlich zur Nutzung durch den Kunden gemäß dieser Projektvereinbarung. Die in den Dienstleistungen enthaltenen Daten und Informationen werden als „Nielsen-Informationen” bezeichnet. Dem Kunden wird hiermit eine beschränkte, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Dienstleistungen (sofern in einer Projektvereinbarung nichts anderes vorgesehen ist) gemäß diesen Bedingungen während der in der Projektvereinbarung festgelegten Laufzeit gewährt.  Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Nielsen das Eigentum an den Nielsen-Informationen (und allen damit verbundenen geistigen Eigentumsrechten) behält und Nielsen die Nielsen-Informationen nicht verkauft, sondern dem Kunden auf nicht-exklusiver Basis lizenziert. 

Im Sinne dieser Bedingungen sind „Technologiedienstleistungen“ Dienstleistungen, die die Lizenzierung von Technologien umfassen, darunter Internetportale, Zugriffs- und Analysetools, lizenzierte Systeme, Vorlagen, Software und zugehörige Materialien (einschließlich Liefermedien, Handbücher, Updates und neue Versionen), die Nielsen dem Kunden zur Verfügung stellt. Der Kunde hat seine Hardware, Betriebssysteme und Software von Drittanbietern entsprechend den Anforderungen und/oder Änderungen der Technologiedienstleistungen zu warten und gegebenenfalls zu aktualisieren, und Nielsen hat den Kunden vor der Umsetzung über solche Anforderungen und/oder Änderungen für den Betrieb der Technologiedienstleistungen zu informieren. Wenn Nielsen dem Kunden Benutzernamen und Passwörter für den Zugriff auf alle oder einen Teil der Dienstleistungen ausstellt, hat der Kunde diese Benutzernamen und Passwörter vertraulich zu behandeln und darf sie nicht an Dritte weitergeben. Der Kunde hat sich nach besten Kräften zu bemühen, einen unbefugten Zugriff auf sein Konto zu verhindern. 

Artikel 2. Gebühren und Steuern

2.1 Gebühren.Der Kunde verpflichtet sich, die in der Projektvereinbarung festgelegten Gebühren („Gebühren“) zu zahlen. Diese Gebühren sind bei Rechnungsstellung fällig und innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Der Kunde verpflichtet sich, auf alle Beträge ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum bis zum Zahlungseingang bei Nielsen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (oder, falls niedriger, den gesetzlichen Höchstsatz) zu zahlen.

2.2 Steuern.Der Kunde ist für alle Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Umsatz-, Nutzungs- und ähnlichen Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen anfallen. Die gemäß einer geltenden Projektvereinbarung zu zahlenden Gebühren verstehen sich ohne Steuern. Der Kunde verpflichtet sich, Nielsen bei der Einhaltung der geltenden Steuervorschriften zu unterstützen. Soweit der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, geltende Steuern von Zahlungen an Nielsen einzubehalten oder abzuziehen, wird der Kunde angemessene wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, um solche Steuern im gesetzlich oder vertraglich zulässigen Umfang zu minimieren, und Nielsen die von den zuständigen Steuerbehörden geforderten Nachweise vorlegen, um zu belegen, dass diese Steuern gezahlt wurden, damit Nielsen etwaige Steuergutschriften geltend machen kann. Auf schriftliche Anfrage des Kunden stellt Nielsen alle relevanten Befreiungsbescheinigungen, Formulare oder sonstigen Informationen zur Verfügung, die es dem Kunden ermöglichen, die erforderliche Quellensteuer/den erforderlichen Abzug zu reduzieren, und räumt dem Kunden eine angemessene Frist ein, um die von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellten Originalbelege über die Quellensteuer/den Abzug vorzulegen, die diese Steuerzahlung belegen.

Artikel 3. Nutzung der Dienste

3.1 Nutzung der Dienstleistungen. Sofern Nielsen nicht gemäß Ziffer 3.2 unten seine Zustimmung zur Weitergabe an die Werbe- und Kommunikationsagenturen des Kunden erteilt hat, darf der Kunde die Dienstleistungen nur für interne Forschungs- und Referenzzwecke nutzen und die Nielsen-Informationen nicht kopieren, reproduzieren, erneut veröffentlichen, weiterverkaufen, erneut ausstrahlen, kommerziell verwerten oder an Dritte weitergeben.

3.2 Offenlegung von Dienstleistungen.Der Kunde kann seinen Marketing-Kommunikationsagenturen und Medienagenturen Zugang zu den Nielsen-Informationen gewähren, sofern Nielsen zuvor schriftlich seine Zustimmung zu einer solchen Offenlegung erteilt hat. Der Kunde hat dafür zu sorgen und ist dafür verantwortlich, dass jede Agentur die Bedingungen einhält. 

3.3 Einschränkungen. Der Kundedarf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nielsen keine Dienste oder Nielsen-Informationen dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren, unterlizenzieren, vertreiben, veräußern, modifizieren, anpassen oder übersetzen, keine Eigentums- oder Urheberrechtsvermerke daraus entfernen oder die Dienste für andere Zwecke nutzen, die nicht ausdrücklich in der Projektvereinbarung festgelegt sind. 

3.4 Dritte.  Mit Ausnahme der in Abschnitt 3.2 oben genannten Fälle darf der Kunde die Nielsen-Informationen nicht an Dritte weitergeben, darunter unter anderem Berater, Anbieter von Softwarelösungen, externe Verarbeiter, Computerdienstleister, Mehrwertverarbeiter, Datenmodellierungs- oder Awareness-Tracking-Unternehmen und/oder Medienprüfungsunternehmen, es sei denn, der Dritte hat vor dem Zugriff auf diese Nielsen-Informationen eine von Nielsen nach eigenem Ermessen festgelegte Standardvereinbarung für solche Dritte abgeschlossen.  Nielsen kann nach eigenem Ermessen den Abschluss einer solchen Vereinbarung oder die Gewährung des Zugriffs oder von Rechten auf Nielsen-Informationen an Dritte ablehnen und behält sich das Recht vor, für diesen Zugriff Gebühren zu erheben. Nielsen ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Informationen, die von solchen Dritten aus Nielsen-Informationen erstellt werden.

3.5 Gerichtsverfahren. Keine Dienstleistungen oder Nielsen-Informationen dürfen in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren verwendet werden. Wenn eine solche Verwendung aufgrund eines Gerichtsverfahrens erforderlich ist, muss der Kunde Nielsen unverzüglich schriftlich im Voraus darüber informieren und vor einer solchen Verwendung Vertraulichkeitsvereinbarungen, Schutzanordnungen und für Nielsen akzeptable Beweisvereinbarungen einholen und die Verwendung auf das zur Erfüllung dieser gesetzlichen Anforderungen erforderliche Minimum beschränken.

3.6 Änderungen am Service.Nielsen kann nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit Verbesserungen, Anpassungen oder andere Änderungen vornehmen, die allgemein für alle Kunden desselben Dienstes gelten („Änderung“), einschließlich, aber nicht beschränkt auf Formate, Zeitpläne, Spezifikationen und/oder Techniken, sofern diese Änderungen allgemein für alle Kunden gelten, die den Dienst nutzen. 

Artikel 4. Gewährleistungen, Haftungsbeschränkung und Freistellung

4.1 Haftungsausschluss. Der Kundeerkennt an, dass die Nielsen-Informationen die Meinung von Nielsen auf der Grundlage seiner Analyse von Daten und Informationen widerspiegeln, einschließlich Daten aus Stichprobenhaushalten und anderen Quellen, die möglicherweise nicht der Kontrolle von Nielsen unterliegen, und dass Nielsen die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Nielsen-Informationen nicht garantieren kann. Ohne Einschränkung des Vorstehenden LEHNT NIELSEN JEGLICHE GARANTIE AB, UND DER KUNDE VERZICHTET HIERMIT AUF JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER DRITTEN IN BEZUG AUF DIE IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN UND NIELSEN-INFORMATIONEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, QUALITÄT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER.  Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht als Eingeständnis von Nielsen, dass die Dienstleistungen oder Nielsen-Informationen nach geltendem Recht Waren, Rohstoffe oder materielle persönliche Eigentumsrechte darstellen. 

4.2 Beschränkung der Haftung von Nielsen.Die Gesamthaftung von Nielsen für direkte Verluste, Schäden oder Aufwendungen im Rahmen oder im Zusammenhang mit einem Projektvertrag, sei es aufgrund eines Vertrags, einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, ist auf einen Betrag begrenzt, der den vom Kunden im Rahmen des Projektvertrags gezahlten Jahresgebühren entspricht. Nielsen haftet ansonsten weder vertraglich noch aus unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig für direkte, indirekte, Folge- oder sonstige Verluste, Aufwendungen oder Schäden jeglicher Art. Sofern nicht durch geltendes Recht untersagt, haftet keine der Parteien für Ansprüche, die nach Ablauf von einem Jahr nach Entstehen des Klagegrundes oder nach Ablauf von zwei Jahren nach Beendigung der geltenden Projektvereinbarung geltend gemacht werden. Keine Bestimmung dieser Bedingungen schließt die Haftung einer Partei für Betrug, Tod oder Körperverletzung aufgrund ihrer Fahrlässigkeit oder jede andere Haftung, die rechtlich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, aus oder schränkt diese in irgendeiner Weise ein. 

4.3 Entschädigung. Der Kundeverpflichtet sich, Nielsen gegen alle Ansprüche, Schäden, Verluste oder Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten) zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten, die direkt oder indirekt aus (i) der zulässigen Offenlegung durch den Kunden gemäß Abschnitt 3.2 oder (ii) der Offenlegung oder Nutzung der Dienste oder Nielsen-Informationen durch den Kunden entgegen den Bestimmungen der geltenden Projektvereinbarung entstehen. 

Artikel 5. Laufzeit, Aussetzung und Kündigung

5.1 Laufzeit.Sofern nicht gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt oder in einer Projektvereinbarung anders festgelegt, beginnt die Laufzeit jeder Projektvereinbarung, der darin gewährten Lizenzen und der darunter erbrachten Dienstleistungen an dem in der jeweiligen Projektvereinbarung angegebenen Datum und dauert für eine in der Projektvereinbarung festgelegte anfängliche Laufzeit ( „Erstlaufzeit”) und verlängert sich danach automatisch um jeweils weitere 12 Monate (jeweils eine „Verlängerungslaufzeit”), einschließlich einer standardmäßigen jährlichen Erhöhung zur Deckung der aktuellen Inflationsrate.

5.2 Rückgabe von Nielsen-Informationen bei Beendigung.  Bei Beendigung oder Ablauf der geltenden Projektvereinbarung (i) stellt der Kunde die Nutzung aller Dienste ein und gibt die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Nielsen-Informationen an Nielsen zurück, und (ii) erlöschen alle dem Kunden gewährten Rechte und Lizenzen zur Nutzung der Dienste und Nielsen-Informationen mit sofortiger Wirkung. Anstelle der Rückgabe kann der Kunde die Dienste und Nielsen-Informationen aus seinen Systemen und Aufzeichnungen entfernen, deren materielle Formen vernichten und diese Entfernung/Vernichtung in einer für Nielsen zufriedenstellenden schriftlichen Bescheinigung bestätigen. 

5.3 Teilweise Einstellung von Dienstleistungen aufgrund von Aktivitäten Dritter. Falls Nielsen-Informationen oder eine Dienstleistung auf Daten oder Informationen von Dritten basieren, kann Nielsen die Bereitstellung dieser Nielsen-Informationen oder Dienstleistungen oder eines Teils davon einstellen, sofern diese Daten oder Informationen von Dritten Nielsen aus irgendeinem Grund nicht mehr zur Verfügung stehen. 

5.4 Aussetzung der Dienstleistungen. DieBereitstellung der Dienstleistungen oder der gewährten Lizenzen oder eines Teils davon kann von Nielsen jederzeit ausgesetzt werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder anderen hierin festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt. Eine solche Aussetzung der Dienstleistungen hat keine Aussetzung oder sonstige Auswirkungen auf die hierin festgelegten Zahlungsverpflichtungen des Kunden.

5.5 Kündigung. Sofern in der Projektvereinbarung nichts anderes festgelegt ist, können die Projektvereinbarung und alle oder einzelne der darin bereitgestellten Dienstleistungen und/oder Nielsen-Informationen oder Lizenzen gekündigt werden (a) durch Nielsen zu einem von Nielsen festgelegten Zeitpunkt, wenn (i) der Kunde einer oder mehreren seiner Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nicht nachgekommen ist, (ii) Nielsen aus Gründen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen, nicht in der Lage ist oder sein wird, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen, oder (iii) Nielsen diese Dienstleistung für alle Kunden, die zu diesem Zeitpunkt eine Klasse dieser Dienstleistung abonniert haben, kündigt; oder (b) von jeder Partei am letzten Tag der ersten Laufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit, sofern diese Partei der anderen Partei mindestens 3 Monate im Voraus schriftlich über eine solche Kündigung informiert. Jede Partei kann die Projektvereinbarung kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, die auch dreißig (30) Tage nach der Mitteilung noch nicht behoben ist, oder wenn gegen die andere Partei ein Insolvenzverfahren oder ein gleichwertiges Verfahren eingeleitet wird.

Artikel 6. Allgemeine Bestimmungen

6.1 Kein Maßstab für die Popularität an sich.Alle Parteien erkennen an und vereinbaren, dass die Nielsen-Informationen (i) keinen Maßstab für die Popularität von Programmen oder Künstlern an sich darstellen, da auch andere Faktoren wie der Sender oder die Station, die Tageszeit, die Jahreszeit, das Wetter und konkurrierende, vorangehende und nachfolgende Programme relevant sind, und (ii) kein Maß für die Popularität oder den Wert eines Senders, einer Station oder eines Kabelnetzes an sich darstellen, da diese Daten auch andere Faktoren widerspiegeln, wie z. B. die Popularität von Programmen und Künstlern, die Tageszeit, die Jahreszeit, das Wetter sowie konkurrierende, vorangegangene und nachfolgende Programme. 

6.2 Fortbestand.Alle Verpflichtungen hinsichtlich Vertraulichkeit, Haftung, Entschädigung und Nutzung von Nielsen-Informationen bleiben auch nach Beendigung der jeweiligen Projektvereinbarung bestehen. 

6.3 Höhere Gewalt(a) Nielsen ist nicht verpflichtet, Nielsen-Informationen und/oder -Dienstleistungen bereitzustellen, wenn Umstände außerhalb der Kontrolle von Nielsen es Nielsen nicht ermöglichen, Messungen gemäß den Standards von Nielsen durchzuführen, und (b) Falls eine der Parteien aufgrund eines Ausfalls eines Kommunikationssystems oder von Online- oder Offline-Computern, Arbeitskämpfen, der Unmöglichkeit, Materialien zu beschaffen, behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen, höherer Gewalt, Terrorakten, Wetterbedingungen, Eingriffen Dritter oder anderen ähnlichen Gründen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen, einschließlich der in Absatz (a) oben genannten Gründe, bei der Erfüllung einer hierunter erforderlichen Handlung verzögert oder daran gehindert wird, so ist die Erfüllung dieser Handlung für den Zeitraum dieser Verzögerung ausgesetzt; vorausgesetzt jedoch, dass die Verpflichtung des Kunden zur Leistung von Zahlungen gemäß der entsprechenden Vereinbarung nicht aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt ausgesetzt wird, es sei denn, der Kunde ist aufgrund des Ereignisses höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen gehindert. 

6.4 Unabhängige Vertragsbeziehung.Die Parteien der Projektvereinbarung sind unabhängige Vertragspartner und keine der Parteien ist befugt, die andere Partei zu verpflichten oder zu binden.

6.5 Mitteilungen.Alle Mitteilungen oder Anfragen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und gelten als zugestellt an dem Tag, an dem sie persönlich oder durch einen national anerkannten Zustelldienst zugestellt wurden. 

6.6 Abtretung. Jede Projektvereinbarung kommt den Parteien und ihren Rechtsnachfolgern und Abtretungsempfängern zugute und ist für diese verbindlich. Vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nielsen kann der Kunde seine Rechte aus der jeweiligen Projektvereinbarung an einen Rechtsnachfolger des gesamten oder im Wesentlichen gesamten Geschäfts des Kunden abtreten, vorausgesetzt, dass alle Verpflichtungen des Kunden vom Abtretungsempfänger übernommen werden und Nielsen eine für Nielsen zufriedenstellende Dokumentation dieser Übernahme vorgelegt wurde.  Nielsen behält sich das Recht vor, seine Rechte an ein verbundenes Unternehmen von Nielsen oder einen Rechtsnachfolger für das gesamte oder im Wesentlichen gesamte Geschäft von Nielsen abzutreten, und behält sich das Recht vor, alle Dienstleistungen von diesem verbundenen Unternehmen oder Rechtsnachfolger erbringen zu lassen.  

6.7 Unterlassungsanspruch. JederVerstoß gegen die Bestimmungen zur Nutzung der Dienste in Artikel 3 dieser Bedingungen kann Nielsen einen irreparablen Schaden zufügen, für den die Rechtsmittel von Nielsen nicht ausreichen. Nielsen hat Anspruch auf Unterlassungsansprüche, ohne einen irreparablen Schaden, das Fehlen eines angemessenen Rechtsmittels, die Hinterlegung einer Kaution oder den Verzicht auf andere Rechte nachweisen zu müssen.

6.8 Gesamte Vereinbarung; Änderung oder Ergänzung; Verzicht. Jede relevante Projektvereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien hinsichtlich der Erbringung der darin vorgesehenen Dienstleistungen und ersetzt alle früheren Diskussionen und Vereinbarungen in Bezug auf diese Dienstleistungen.  Die Projektvereinbarung darf nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Parteien geändert oder ergänzt werden. Alle vom Kunden erhaltenen „Bestellungen” oder ähnlichen Dokumente dienen ausschließlich als Rechnungsgrundlage und haben ungeachtet der darin enthaltenen Bedingungen in keiner Weise Vorrang vor der geltenden Projektvereinbarung.   

6.9 Geltendes Recht. Jede Projektvereinbarung unterliegt den Gesetzen von England und Wales. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte von England und Wales für die Entscheidung aller Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit der Projektvereinbarung ergeben.

Zusätzliche Geschäftsbedingungen

1. Die Nielsen-Informationen im Nielsen Ad Intel Service enthalten proprietäre Informationen von Nielsen, darunter (i) Werbekunden- und Programmcodes, (ii) Produktklassifizierungen und (iii) Marken-/Muttergesellschaftshierarchien. Der Kunde darf diese proprietären Codes, Klassifizierungen und/oder Hierarchien unter keinen Umständen für andere Zwecke als zur tabellarischen Aufbereitung der Nielsen Ad Intel-Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen zur „Nutzung der Dienste” dieser Bedingungen verwenden.

2. Der Nielsen Ad Intel Service basiert zum Teil auf Daten oder Informationen von Dritten. Nielsen kann die Bereitstellung dieses Nielsen Ad Intel Service oder eines Teils davon einstellen, wenn Nielsen aus irgendeinem Grund nicht mehr über diese Daten oder Informationen von Dritten verfügt. In diesem Fall werden die entsprechenden Gebühren anteilig angepasst.

3. Falls die hierunter fallenden Dienstleistungen nationale Fernsehquoten und/oder lokale Fernsehquoten umfassen, werden die nationale Referenzergänzung und/oder die lokale Referenzergänzung (in der jeweils von Nielsen geänderten Fassung, jeweils eine „Referenzergänzung“) durch Verweis in diese Bedingungen aufgenommen und sind Bestandteil dieser Bedingungen.  Es wird auf die Definitionen, Hinweise und Informationen zu Stichprobenverfahren, Stichprobengröße, statistischer Interpretation und anderen damit zusammenhängenden Angelegenheiten und Informationen hingewiesen, die in den Referenzzusätzen enthalten sind oder auf die darin Bezug genommen wird.

4. Nielsen kann zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus einem geltenden Projektvertrag Subunternehmer einsetzen, sofern diese Subunternehmer strengen Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen. Nielsen trägt die volle Verantwortung für die Erfüllung des Projektvertrags durch die Subunternehmer.