ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR NIELSEN AD INTEL SERVICES
Aktualisierung: April 2024
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Allgemeine Geschäftsbedingungen") gelten für die Bereitstellung und Nutzung der in den Auftragsformularen (jeweils ein "Auftragsformular") genannten Nielsen Ad Intel Local und Nielsen Ad Intel International Services (die "Services"). Jedes Auftragsformular wird nur von den in einem solchen Auftragsformular genannten Unternehmen von Nielsen und dem Kunden abgeschlossen und überträgt keine Rechte auf eine Mutter-, Tochter- oder Schwestergesellschaft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Jedes Auftragsformular wird zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als "Vereinbarung" bezeichnet.
ARTIKEL 1. UMFANG DER DIENSTLEISTUNG
1.1 Dienstleistungen; Eigentum und Lizenz. Der Nielsen Ad Intel Service basiert auf der Beobachtung von kommerziellen Werbeaktivitäten und -ausgaben in verschiedenen Medien, die jeweils von Nielsen ausgewählt und beobachtet werden. Die in den Services enthaltenen Daten und Informationen werden als "Nielsen-Informationen" bezeichnet. Die Nielsen-Informationen können von öffentlich zugänglichen kommerziellen Werbemitteln begleitet werden, wie z. B. Bilder von Anzeigen der Wettbewerber des Kunden ("Werbemittel"). Die Nielsen-Informationen und Werbematerialien werden elektronisch durch einen oder mehrere Technologiedienste geliefert, wie im jeweiligen Auftragsformular angegeben. Für die Zwecke dieser Bedingungen sind "Technologie-Services" Services, die die Lizenzierung von Technologie beinhalten, einschließlich Internetportalen, Zugangs- und Analysetools, lizenzierten Systemen, Vorlagen, Software und zugehörigen Handbüchern, die dem Kunden von Nielsen zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Hardware, seine Betriebssysteme und die Software von Drittanbietern entsprechend den Anforderungen und/oder Änderungen an den Technologiedienstleistungen zu warten und gegebenenfalls aufzurüsten, und Nielsen wird den Kunden vor der Implementierung über solche Anforderungen und/oder Änderungen für den Betrieb der Technologiedienstleistungen informieren. Wenn Nielsen dem Auftraggeber Benutzernamen und/oder Passwörter für den Zugriff auf alle oder einen Teil der Services erteilt, hat der Auftraggeber die Benutzernamen und Passwörter vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um den unbefugten Zugriff auf die Technologiedienste zu verhindern. Der Kunde informiert Nielsen über alle nicht genutzten Benutzerkonten (z. B. Konten, die ehemaligen Mitarbeitern des Kunden zugewiesen wurden oder länger als sechs Monate nicht genutzt wurden). Ein Benutzerkonto darf nicht von mehr als einem Benutzer gleichzeitig/einer bestimmten Person genutzt werden, es sei denn, mit Nielsen wurde etwas anderes vereinbart.
1.2 Nielsen verkauft die Dienstleistungen nicht an den Kunden. Nielsen behält alle Eigentumsrechte, einschließlich aller Rechte am geistigen Eigentum, an den im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Nielsen-Informations- und Technologie-Services. Dem Kunden wird hiermit eine begrenzte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Services gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Zeitraum gewährt.
ARTIKEL 2. GEBÜHREN UND STEUERN
2.1 Gebühren. Der Kunde verpflichtet sich, die im jeweiligen Auftragsformular festgelegten Gebühren ("Gebühren") zu zahlen. Diese Gebühren sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Rechnungsdatum zu zahlen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, ab dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Zahlung bei Nielsen Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat (bzw. dem gesetzlichen Höchstsatz, falls dieser niedriger ist) auf alle nachfolgenden Beträge zu zahlen.
2.2 Steuern. Der Kunde ist für alle Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Umsatz-, Nutzungs- und ähnliche Steuern verantwortlich, die in Bezug auf die Dienstleistungen anfallen. Die Gebühren verstehen sich exklusive aller Steuern. Der Kunde verpflichtet sich, mit Nielsen bei der Einhaltung der geltenden Steuervorschriften zusammenzuarbeiten. Soweit der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, Steuern von Zahlungen an Nielsen einzubehalten oder abzuziehen, wird der Kunde sich in angemessener Weise bemühen, diese Steuern so weit wie gesetzlich oder vertraglich zulässig zu minimieren, und der Kunde wird Nielsen die von den zuständigen Steuerbehörden geforderten Nachweise über die Zahlung dieser Steuern vorlegen, damit Nielsen eine entsprechende Gutschrift beantragen kann. Auf schriftliche Anfrage des Auftraggebers stellt Nielsen alle relevanten Freistellungsbescheinigungen, Formulare oder andere Informationen zur Verfügung, die es dem Auftraggeber ermöglichen, die geforderte Quellensteuer/den geforderten Steuerabzug zu reduzieren, und räumt dem Auftraggeber eine angemessene Frist ein, um die von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellten Original-Quittungen für den Steuereinbehalt/-abzug vorzulegen, die diese Steuerzahlung belegen.
ARTIKEL 3. INANSPRUCHNAHME VON DIENSTLEISTUNGEN
3.1 Nutzung der Dienstleistungen. Die Services (einschließlich der Nielsen-Informationen) sind vertrauliche und geschützte Informationen von Nielsen. Sofern im jeweiligen Auftragsformular nicht anders angegeben, darf der Kunde die Services nur für interne Forschungs- und Referenzzwecke des Kunden in dem Land/den Ländern nutzen, das/die im jeweiligen Auftragsformular angegeben ist/sind, oder, falls im Auftragsformular kein Land angegeben ist, in dem Land, das im Auftragsformular als Adresse des Kunden angegeben ist (z. B. kann ein Kunde mit einer Adresse in Großbritannien die Services in Großbritannien nutzen) ("Gebiet"), und darf die Nielsen-Informationen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Nielsen veröffentlichen oder weitergeben. Die Dienstleistungen sind nicht als Ersatz für eine Finanz-, Investitions-, Rechts-, Geschäfts- oder sonstige professionelle Beratung gedacht, und der Kunde bleibt allein verantwortlich für seine Entscheidungen, Handlungen, die Nutzung der Dienstleistungen und die Einhaltung der geltenden Gesetze.
3.2 Beschränkungen. Sofern nicht ausdrücklich im jeweiligen Auftragsformular gestattet, ist es dem Kunden weder direkt noch indirekt gestattet, (i) die Services oder Nielsen-Informationen zu dekompilieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren, zu modifizieren, anzupassen oder zu übersetzen, (ii) zu vervielfältigen, neu zu veröffentlichen, unterzulizenzieren, zu vertreiben, zu veräußern, weiterzuverkaufen, erneut zu senden oder Dritten gegenüber offenzulegen (iv) die Services für ein Kundenangebot oder eine Produktentwicklung zu nutzen oder eigenständige aggregierte Berichte zu erstellen, die außerhalb des im Auftragsformular angegebenen Kundenunternehmens oder außerhalb des Gebiets verwendet werden, (v) Nutzung der Services zum Aufbau nationaler oder internationaler Datenbanken oder zur anderweitigen Erstellung oder Verbesserung von Services, die mit den Services von Nielsen oder der Datenmodellierung konkurrieren könnten, ohne eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit Nielsen, oder (vi) Nutzung der Services für andere Zwecke, die nicht ausdrücklich in dem jeweiligen Auftragsformular aufgeführt sind, ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Nielsen.
3.3 Dritte. Außer in den Fällen, in denen dies im jeweiligen Auftragsformular festgelegt ist, darf der Kunde die Nielsen-Informationen Dritten nicht zur Verfügung stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Konzernunternehmen, Berater, Anbieter von Softwarelösungen, Drittverarbeiter, Computer-Service-Büros, Mehrwertverarbeiter, Datenmodellierungs- oder Awareness-Tracking-Unternehmen und/oder Media-Audit-Unternehmen, es sei denn, der Dritte hat vor dem Zugriff auf diese Nielsen-Informationen die von Nielsen nach eigenem Ermessen festgelegte Standardform der Zugriffsvereinbarung für Dritte abgeschlossen. Nielsen kann es nach eigenem Ermessen ablehnen, eine solche Vereinbarung abzuschließen oder einem Dritten Zugang oder Rechte an Nielsen-Informationen zu gewähren, und Nielsen behält sich das Recht vor, für einen solchen Zugang Gebühren zu erheben. Nielsen ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit der Informationen, die von solchen Dritten aus den Nielsen-Informationen erstellt werden.
3.4 Rechtliche Verfahren. Die Services oder Nielsen-Informationen dürfen nicht in einem Gerichts-, Regierungs- oder Verwaltungsverfahren verwendet werden. Wenn eine solche Nutzung durch ein Gerichtsverfahren erzwungen wird, muss der Kunde Nielsen unverzüglich im Voraus schriftlich benachrichtigen und vor einer solchen Nutzung Vertraulichkeitsvereinbarungen, Schutzanordnungen und Beweisbestimmungen einholen, die für Nielsen annehmbar sind, und die Nutzung auf das Minimum beschränken, das zur Erfüllung dieser rechtlichen Anforderungen erforderlich ist.
3.5 Eigentumsrechtlich geschützte Informationen. Die Nielsen-Informationen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen von Nielsen, zu denen (i) Codes von Werbetreibenden und Programmen, (ii) Produktklassifizierungen und (iii) Hierarchien von Marken/Muttergesellschaften gehören können. Der Kunde darf diese urheberrechtlich geschützten Codes, Klassifizierungen und/oder Hierarchien unter keinen Umständen für andere Zwecke als die Tabellierung der Nielsen-Informationen verwenden, und zwar ausschließlich in Übereinstimmung mit den Bestimmungen über die "Nutzung der Dienstleistungen" in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
ARTIKEL 4. ÄNDERUNGEN VON DIENSTLEISTUNGEN UND GEBÜHREN
4.1 Änderungen des Dienstes. Im Falle einer Änderung des Service oder der Nielsen-Informationen kann Nielsen die Gebühren mit einer Frist von dreißig (30) Tagen im Voraus schriftlich anpassen. Eine solche Gebührenänderung tritt zu dem in der Mitteilung von Nielsen genannten Datum in Kraft, es sei denn, der Kunde teilt Nielsen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach einer solchen Mitteilung schriftlich mit, dass er die Gebührenänderung ablehnt; in diesem Fall enden der Service und die Lizenz des Kunden für die Nielsen-Informationen mit dem Datum des Inkrafttretens der Änderung; Nielsen kann jedoch nach eigenem Ermessen beschließen, die Gebührenänderung rückgängig zu machen; in diesem Fall bleibt diese Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft.
4.2 Daten von Dritten. Wenn die Nielsen-Informationen teilweise auf Daten oder Informationen von Dritten beruhen, kann Nielsen die Bereitstellung dieser Nielsen-Informationen oder eines Teils davon in dem Maße einstellen, in dem diese Daten oder Informationen von Dritten für Nielsen aus irgendeinem Grund nicht mehr verfügbar sind; in diesem Fall werden die entsprechenden Gebühren anteilig angepasst.
ARTIKEL 5. GARANTIEN, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND SCHADENSERSATZ
5.1 Verzicht auf Garantien. Der Kunde erkennt an, dass die Nielsen-Informationen die Meinung von Nielsen darstellen, die auf der Analyse von Daten und Informationen, einschließlich panel und anderen Quellen, die möglicherweise nicht unter der Kontrolle von Nielsen stehen, beruht, und dass Nielsen keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Nielsen-Informationen übernehmen kann. Ohne das Vorstehende einzuschränken, lehnt Nielsen jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung gegenüber dem Kunden oder Dritten in Bezug auf die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen und Nielsen-Informationen ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährleistung der Marktgängigkeit, der Qualität oder der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter, und der Kunde verzichtet hiermit darauf. Der vorstehende Haftungsausschluss stellt kein Eingeständnis von Nielsen dar, dass es sich bei den Services oder Nielsen-Informationen um Waren, Güter oder materielles Eigentum im Sinne des geltenden Rechts handelt.
5.2 Haftungsbeschränkung. Nielsen erstattet die für die nicht erbrachten Services gezahlten Gebühren und unternimmt angemessene Anstrengungen, um vom Kunden festgestellte Fehler in den Services zu korrigieren. Wenn Nielsen einen Service nicht erbringt oder nicht in der Lage ist, fehlerhafte Nielsen-Informationen oder Technologie-Services zu korrigieren, erstattet Nielsen dem Kunden die für den betroffenen Teil des Services gezahlten Gebühren. Vorbehaltlich des Vorstehenden und soweit nach geltendem Recht zulässig, ist die Gesamthaftung von Nielsen für unmittelbare Verluste, Schäden oder Kosten im Rahmen oder in Verbindung mit dem Vertrag, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, auf einen Betrag begrenzt, der den vom Kunden im Rahmen des Vertrags gezahlten Jahresgebühren entspricht, und Nielsen haftet nicht anderweitig, sei es aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, für unmittelbare, mittelbare, Folge- oder sonstige Verluste, Kosten oder Schäden jeglicher Art. Vorbehaltlich anderslautender gesetzlicher Bestimmungen und mit Ausnahme der Anwendung von Artikel 127 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts haftet keine der Parteien für Ansprüche, die nach Ablauf eines (1) Jahres nach Entstehen des Anspruchs oder mehr als zwei (2) Jahre nach Beendigung des Vertrags geltend gemacht werden, je nachdem, welcher Zeitpunkt kürzer ist. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schliessen die Haftung einer Partei für Betrug, Tod oder Personenschäden, die durch ihre Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder jede andere Haftung, die nicht gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt werden kann, weder aus noch beschränken sie diese in irgendeiner Weise.
5.3 Schadloshaltung durch den Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Nielsen zu verteidigen, schadlos zu halten und von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten oder Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen, die sich direkt oder indirekt aus (i) der erlaubten Offenlegung von Nielsen-Informationen durch den Kunden oder (ii) der Offenlegung oder Nutzung der Dienstleistungen oder Nielsen-Informationen durch den Kunden entgegen den Bedingungen der Vereinbarung ergeben.
5.4 Schadloshaltung durch Nielsen. Nielsen verpflichtet sich, den Kunden zu verteidigen, freizustellen und schadlos zu halten von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten oder Ausgaben, die sich aus einer Klage gegen den Kunden ergeben, die besagt, dass die erlaubte Nutzung der Nielsen-Informationen oder der Technologiedienstleistungen durch den Kunden ein Urheberrecht, eine Marke oder ein Geschäftsgeheimnis des Klägers verletzt; vorausgesetzt, der Kunde gibt kein Eingeständnis in Bezug auf einen solchen Anspruch ab, informiert Nielsen unverzüglich schriftlich über einen solchen Anspruch und Nielsen hat die Kontrolle über das Verfahren, einschließlich des alleinigen Rechts auf einen Vergleich. Nielsen zahlt jeden endgültigen Schiedsspruch oder Vergleich, der sich aus einem solchen Anspruch ergibt. Nielsen kann vom Kunden verlangen, dass er die Nutzung jeglicher verletzender Nielsen-Informationen oder Technologie-Services einstellt. Diese Klausel regelt die gesamte Haftung von Nielsen für die Verletzung von geistigem Eigentum.
ARTIKEL 6. LAUFZEIT, AUSSETZUNG UND KÜNDIGUNG
6.1 Laufzeit. Sofern der Vertrag (und die darin festgelegten Dienstleistungen) nicht gemäß den Bestimmungen dieses Artikels 6 vorzeitig gekündigt wird, bleibt er für die im jeweiligen Bestellformular angegebene Dauer in Kraft.
6.2 Rückgabe von Nielsen-Informationen bei Beendigung. Bei Beendigung oder Ablauf der Vereinbarung (i) stellt der Kunde die Nutzung aller Services ein und gibt die im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten Nielsen-Informationen an Nielsen zurück, und (ii) alle dem Kunden gewährten Rechte und Lizenzen zur Nutzung der Services und Nielsen-Informationen erlöschen sofort. Anstelle der Rückgabe kann der Kunde die Services und Nielsen-Informationen aus seinen Systemen und Aufzeichnungen entfernen, sie in greifbarer Form vernichten und diese Entfernung/Vernichtung in einer für Nielsen zufriedenstellenden schriftlichen Bescheinigung bestätigen.
6.3 Teilweise Beendigung von Services aufgrund von Aktivitäten Dritter. Falls Nielsen-Informationen oder ein Service auf Daten oder Informationen von Dritten beruhen, kann Nielsen die Bereitstellung dieser Nielsen-Informationen oder des Service oder eines Teils davon in dem Maße einstellen, in dem diese Daten oder Informationen von Dritten für Nielsen aus irgendeinem Grund nicht mehr verfügbar sind.
6.4 Aussetzung von Dienstleistungen. Die Erbringung von Dienstleistungen oder erteilten Lizenzen oder ein Teil davon kann von Nielsen jederzeit ganz oder teilweise ausgesetzt werden, wenn der Kunde seinen Zahlungs- oder anderen hierin festgelegten Verpflichtungen nicht nachkommt. Eine solche Aussetzung der Dienstleistungen hat keinen Einfluss auf die hierin festgelegten Zahlungsverpflichtungen des Kunden.
6.5 Beendigung. Der Vertrag und alle oder ein Teil der Dienstleistungen und/oder Nielsen-Informationen oder Lizenzen, die im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellt werden, können von Nielsen zu einem von Nielsen festgelegten Datum gekündigt oder ausgesetzt werden, wenn (i) der Kunde eine oder mehrere seiner Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages nicht erfüllt hat, (ii) Nielsen aus einem Grund, der sich seiner Kontrolle entzieht, nicht in der Lage ist oder sein wird, seine Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrages zu erfüllen, oder (iii) Nielsen eine solche Dienstleistung für alle Kunden, die dieselbe oder eine ähnliche Dienstleistung abonniert haben, beendet. Jede Partei kann den Vertrag kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, die auch dreißig (30) Tage nach einer entsprechenden Mitteilung nicht behoben ist, oder wenn gegen die andere Partei ein Konkurs-/Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eingeleitet wird.
ARTIKEL 7. VERTRAULICHKEIT
7.1 Nielsen und der Auftraggeber erkennen an, dass vertrauliche Informationen während der Laufzeit dieser Vereinbarung gegenüber der anderen Partei offengelegt werden können. "Vertrauliche Informationen "sind alle vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse, die von einer Partei der anderen Partei mündlich oder schriftlich offengelegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie Kundenlisten, Marketing- und Produktpläne, Technologie, Systeme, Geschäftsprozesse und alle anderen Finanz-, Vertriebs-, Marketing- oder Geschäftsinformationen, die nicht (a) in öffentlichen Materialien oder anderweitig öffentlich zugänglich sind; (b) rechtmäßig von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Vertraulichkeit erhalten wurden; (c) der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die andere Partei rechtmäßig bekannt waren; oder (d) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden.
7.2 Jede Partei wird alle vertraulichen Informationen der anderen Partei mit der gleichen Sorgfalt behandeln, die sie ihren eigenen vertraulichen Informationen angedeihen lässt, jedoch keinesfalls mit weniger als einem angemessenen Maß an Sorgfalt, und wird auf Verlangen der anderen Partei alle vertraulichen Informationen nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung vernichten oder an die andere Partei zurückgeben.
ARTIKEL 8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
8.1 Fortbestehen. Alle Verpflichtungen in Bezug auf Vertraulichkeit, Haftung, Entschädigung und Verwendung von Nielsen-Informationen bleiben auch nach Beendigung der Vereinbarung bestehen.
8.2 Höhere Gewalt (a) Nielsen ist nicht verpflichtet, Nielsen-Informationen und/oder -Dienstleistungen zu erbringen, wenn die Bedingungen außerhalb der Kontrolle von Nielsen es nicht zulassen, dass die Nielsen-Techniken Messungen in Übereinstimmung mit den Nielsen-Standards durchführen, und (b) wenn eine der Parteien aufgrund des Ausfalls eines Kommunikationssystems oder einer On- oder Offline-Rechenanlage an der Ausführung einer hierin geforderten Handlung (mit Ausnahme der Verpflichtung, Zahlungen bei Fälligkeit zu leisten) gehindert wird oder sich diese verzögert, (b) Sollte eine der Parteien durch den Ausfall eines Kommunikationssystems oder einer On- oder Offline-Computerausrüstung, durch Arbeitskonflikte, Unmöglichkeit der Materialbeschaffung, behördliche oder gerichtliche Anordnungen, höhere Gewalt, Epidemien, terroristische Handlungen, Witterungsbedingungen, Eingriffe Dritter oder andere ähnliche Gründe, die sich ihrer Kontrolle entziehen, an der Ausführung einer Handlung gehindert werden, so ist die Erfüllung dieser Handlung für den Zeitraum dieser Verzögerung entschuldigt.
8.3 Beziehung zwischen unabhängigen Vertragspartnern. Die Vertragsparteien sind unabhängige Auftragnehmer, und keine von ihnen ist befugt, die andere Partei zu binden oder zu verpflichten.
8.4 Vergabe von Unteraufträgen. Nielsen kann für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag Unterauftragnehmer einsetzen, sofern diese Unterauftragnehmer an strenge Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Nielsen trägt die volle Verantwortung für die Erfüllung des Vertrags durch die Unterauftragnehmer.
8.5 Benachrichtigungen. Alle Mitteilungen oder Aufforderungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und gelten an dem Tag als zugegangen, an dem sie persönlich oder durch einen staatlich anerkannten Zustelldienst zugestellt wurden
8.6 Abtretung. Der Vertrag ist zugunsten der Parteien und ihrer Rechtsnachfolger und Zessionare bindend und darf von keiner der Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden, mit der Ausnahme, dass Nielsen seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nach vorheriger Ankündigung an ein verbundenes Unternehmen oder einen Geschäftsnachfolger abtreten oder anderweitig übertragen kann.
8.7 Einstweiliger Rechtsschutz. Jeder Verstoß gegen die Bestimmungen des Vertrags über die Nutzung von Dienstleistungen kann Nielsen einen nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen, für den die gesetzlichen Rechtsmittel von Nielsen nicht ausreichen. Nielsen hat das Recht auf Unterlassungsansprüche oder andere einstweilige oder dringende Maßnahmen in Bezug auf einen solchen Verstoß in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht.
8.8 Aufhebung. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung des Vertrages nach geltendem Recht ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so gilt sie als so weit geändert, wie es für ihre Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit erforderlich ist. Ist eine solche Änderung nicht möglich, so gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen. Die Änderung oder Streichung einer Bestimmung oder eines Teils einer Bestimmung gemäß dieser Klausel berührt nicht die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Ist eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung der Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar, so verhandeln die Parteien nach Treu und Glauben, um diese Bestimmung so zu ändern, dass sie in der geänderten Fassung rechtmäßig, gültig und durchsetzbar ist und das mit der ursprünglichen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis so weit wie möglich erreicht wird.
8.9 Weitere Zusicherungen. Jede Partei ist verpflichtet, auf eigene Kosten: (i) alle Dokumente auszufertigen und alles andere zu tun, was die andere Partei vernünftigerweise benötigt, um den Vertrag und die damit beabsichtigten Transaktionen wirksam werden zu lassen; und (ii) sich in angemessener Weise darum zu bemühen, dass alle relevanten Dritten dasselbe tun.
8.10 Anwendbares Recht Der Vertrag unterliegt schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Das UN-Kaufrecht ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Parteien vereinbaren die ausschliessliche Zuständigkeit der zuständigen Gerichte der Schweiz für die Beurteilung aller Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag (einschliesslich ausservertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) und verzichten hiermit auf die Einrede der Zuständigkeit dieser Gerichte.
8.11 Gesamte Vereinbarung; Änderungen oder Ergänzungen; Verzicht. Die Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die Erbringung von Dienstleistungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung erbracht werden, und ersetzt alle früheren Diskussionen und Vereinbarungen in Bezug auf diese Dienstleistungen. Die Vereinbarung kann nur in einem von den Parteien unterzeichneten Schriftstück geändert oder ergänzt werden. Ein vom Kunden erhaltener "Kaufauftrag" oder ein ähnliches Dokument dient lediglich der Rechnungsstellung und hat ungeachtet der darin enthaltenen Bestimmungen und/oder Bedingungen keinen Vorrang vor der Vereinbarung.