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U.S. Bezirksgericht weist alle kartellrechtlichen Ansprüche gegen die Nielsen Company im Sunbeam-Verfahren ab

1 Minute gelesen | Januar 2011

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Kristie Bouryal
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NEW YORK, NEW YORK, 14. Januar 2011 - The Nielsen Company gab heute bekannt, dass das US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Florida alle bundes- und einzelstaatlichen Kartellklagen gegen das Unternehmen abgewiesen hat, die von der Sunbeam Television Corporation im Zusammenhang mit den Praktiken bei den Fernseheinschaltungen im Markt von Miami, Florida, erhoben wurden.

Das Gericht stellte fest, dass Sunbeam nicht nachweisen konnte, dass ein Wettbewerber "willens und in der Lage" war, in den lokalen Fernsehmarkt in Miami einzutreten und von Nielsen von diesem Markt ausgeschlossen wurde. Das Gericht stellte außerdem fest, dass Sunbeam nicht nachweisen konnte, dass die aktuellen Einschaltquoten für den Sunbeam-Lokalsender WSVN weniger genau sind als die eines potenziellen Wettbewerbers.

Das Gericht vertagte die Entscheidung über die verbleibenden Nebenklagen, einschließlich Vertragsbruch und Verstoß gegen das Gesetz über irreführende und unlautere Handelspraktiken in Florida, bis ein zusätzliches Schriftsatzmaterial eingereicht und später in diesem Monat geprüft wurde.

Über The Nielsen Company
The Nielsen Company ist ein weltweit tätiges Informations- und Messunternehmen mit führenden Marktpositionen in den Bereichen Marketing- und Verbraucherinformationen, Fernseh- und andere Medienmessungen, Online-Informationen, mobile Messungen, Messen und verwandte Bereiche. Das in Privatbesitz befindliche Unternehmen ist in rund 100 Ländern vertreten und hat seinen Hauptsitz in New York, USA.