Herzlichen Glückwunsch an V. Marris aus Dunedin, die Gewinnerin der Verlosung der Medienumfrage für Q2 2019
TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR DIE VERLOSUNG DES 3. QUARTALS 2019
1 - Die Informationen über die Teilnahme und die Preise sind Teil dieser Teilnahmebedingungen. Alle teilnahmeberechtigten Personen, die das folgende Formular ausfüllen und an Nielsen zurücksenden:
a. Nationale Umfrage über die Leserschaft neuseeländischer Publikationen (Face-to-Face-Wochen 27 bis 37) zwischen dem 27. Juni 2019 und dem 16. September 2019:
erhalten für jede ausgefüllte Umfrage automatisch eine (1) Teilnahme an der Verlosung für das Quartal 3 2019. Pro teilnahmeberechtigtem Befragten kann maximal eine (1) Teilnahme erfolgen.
Alle teilnahmeberechtigten Befragten, die den Fragebogen ausfüllen und an Nielsen zurücksenden:
b. Papierversion der neuseeländischen Verbraucher- und Medienbefragung (Quartal 3, 2019) zwischen dem 27. Juni 2019 und dem 25. September 2019.
erhält für jede ausgefüllte Umfrage automatisch fünf (5) Einträge für die Verlosung im 3. Quartal 2019. Pro teilnahmeberechtigtem Befragten kann maximal eine ausgefüllte Umfrage (b) abgegeben werden.
OR
c. Alle teilnahmeberechtigten Befragten für jeden Teil der dreiteiligen Online-Umfrage über die Stimme der Verbraucher und Medien (Quartal 3, 2019), die zwischen dem 27. Juni 2019 und dem 25. September 2019 abgeschlossen wurde:
erhalten automatisch vier (4) Teilnahmen an der Verlosung für das dritte Quartal 2019 für jeden ausgefüllten Teil der Online-Umfrage, maximal jedoch zwölf (12) Teilnahmen für die Teilnahme an allen drei Teilen.
Eine "abgeschlossene Umfrage" ist jede der oben genannten Umfragen (a) - (b), die ausgefüllt und an Nielsen zurückgeschickt wird, und jede der oben genannten Umfragen (c), die von den teilnahmeberechtigten Befragten innerhalb des festgelegten Zeitraums online ausgefüllt wird.
Bitte lesen Sie die nachstehenden Bedingungen, die für dieses Gewinnspiel gelten.
2 - Teilnahmeberechtigt sind nur Personen mit Wohnsitz in Neuseeland, die an der vierteljährlichen Verlosung teilnehmen können. Mitarbeiter des Veranstalters und ihre unmittelbaren Familienangehörigen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3 - Die Aktion beginnt am 27. Juni 2019 und endet am 25. September 2019. Der Schlusstermin für jede Art von abgeschlossener Umfrage ist in Abschnitt 1 oben angegeben.
4 - Die Auslosung findet am 9. Oktober 2019 um 11 Uhr statt. Der Gewinner wird innerhalb von 10 Tagen nach der Ziehung per Telefon, E-Mail oder Post benachrichtigt und der Name des Gewinners wird am 20. Oktober 2019 in der Sunday Star Times veröffentlicht. Die Entscheidung des Veranstalters ist endgültig und es wird keine Korrespondenz geführt.
5 - Der erste gültige Beitrag, der gezogen wird, gewinnt den GESAMTPREIS, einen Scheck über 5.000 NZD$. Der Gewinner des Preises ist für alle mit dem Preis verbundenen Steuern verantwortlich.
6 - Die Preise sind nicht übertragbar oder umtauschbar. Es wird keine Verantwortung für verspätete, verlorene, fehlgeleitete oder unleserliche Einsendungen übernommen.
7 - Der Veranstalter haftet nicht für Verluste oder Schäden jeglicher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf indirekte oder Folgeschäden) oder für Personenschäden, die infolge der Teilnahme an einem der Preise erlitten werden, mit Ausnahme von Haftungsansprüchen, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden können.
8 - Wenn der Veranstalter nach weiteren 10 Tagen, in denen er sich in angemessener Weise bemüht hat, den Gewinner über die angegebenen Kontaktdaten zu kontaktieren, keinen Kontakt herstellen konnte, wird der Veranstalter nach dem Zufallsprinzip einen weiteren Teilnehmer auswählen, der als Gewinner des Preises gilt. Sollte es einen Gewinner in der Verlosung geben, wird dieser per Telefon, E-Mail oder Post benachrichtigt.
9 - Wenn der Gewinner unter 18 Jahre alt ist, wird der Preis an die Eltern oder den Vormund des Gewinners übergeben.
10 - Alle persönlichen Kontaktdaten der Teilnehmer werden sicher im Büro des Veranstalters gespeichert und für die Durchführung und Verwaltung dieses Gewinnspiels sowie für die Kontaktaufnahme bezüglich der Teilnahme an weiteren Umfragen verwendet. Gemäß den einschlägigen Datenschutzgesetzen ist eine Anfrage zum Zugriff, zur Aktualisierung oder zur Korrektur persönlicher Daten an dieses Büro zu richten.
11 - Der Projektträger ist Nielsen (NZ) ULC, L3 129 Hurstmere Road, Takapuna, Auckland, Neuseeland, 0622. Telefon: +64 9 970 4188.