ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN VON NIELSEN AD INTEL

Aktualisierung: Mai 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für die Erbringung und Nutzung der in den Auftragsformularen (jeweils ein „Auftragsformular“) aufgeführten Dienstleistungen von Nielsen Ad Intel Lokal und Ad Intel International (die „Dienstleistungen“) unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen, die in der Kundenbestellung oder dem Dokument enthalten sind oder auf die dort Bezug genommen wird. Dies gilt auch, wenn Nielsen diesen anderen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt ein Auftragsformular ausschließlich als zwischen der jeweiligen Nielsen-Gesellschaft und der jeweiligen Kundengesellschaft vereinbart, die in diesem Auftragsformular ausdrücklich einbezogen sind, und begründet keinerlei Rechte zugunsten von Mutter-, Tochter- oder sonstigen verbundenen Unternehmen. Jedes Auftragsformular wird zusammen mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Vereinbarung“ bezeichnet. 

1. Leistungsumfang

1.1 Dienstleistungen; Eigentum und Lizenz.Die Dienstleistungen von Nielsen Ad Intel basieren auf der Beobachtung kommerzieller Werbeaktivitäten und -ausgaben in verschiedenen Medien, die von Nielsen ausgewählt und überwacht werden. Die in der Dienstleistung enthaltenen Daten und Informationen werden als „Nielsen-Informationen“ bezeichnet. Nielsen-Informationen können durch öffentlich zugängliche kommerzielle Werbemittel, wie Bilder der Werbeanzeigen von Wettbewerbern des Kunden („Werbemittel“), ergänzt werden. Die Nielsen-Informationen und die Werbemittel werden gemäß der Vereinbarung im jeweiligen Auftragsformular elektronisch über einen oder mehrere Technologiedienste übermittelt.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter „Technologiedienstleistungen“ lizenzierte Dienstleistungen zu verstehen, die Technologien umfassen, darunter Technologie-Internetportale, Zugriffs- und Analysetools, lizenzierte Systeme, Vorlagen, Software und zugehörige Handbücher, die Nielsen dem Kunden zur Verfügung stellt.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Hardware, Betriebssysteme und Software von Drittanbietern gemäß allen Anforderungen und/oder Änderungen an den Technologiedienstleistungen zu warten und bei Bedarf zu aktualisieren; Nielsen wird dem Kunden solche Anforderungen und/oder Änderungen für den Betrieb der Technologiedienstleistungen vor der Implementierung mitteilen. 

Sofern Nielsen dem Kunden Benutzernamen und/oder Passwörter für den Zugang zu allen oder einigen Dienstleistungen zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und darf diese keinem Dritten offenlegen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass die vom Kunden benannten Nutzer die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugriff auf die Technologiedienstleistungen zu verhindern. Der Kunde wird Nielsen über jedes inaktive Benutzerkonto (z. B. Benutzerkonten ehemaliger Mitarbeiter des Kunden oder Konten, die seit mehr als sechs (6) Monaten nicht genutzt werden) informieren. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich mit Nielsen anders vereinbart, darf ein Benutzerkonto nicht gemeinsam von mehr als einem Benutzer/bestimmten Nutzer genutzt werden.

1.2 Nielsen verkauft keine Dienstleistungen an den Kunden. Nielsen behält sich alle Eigentumsrechte vor, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte an den Nielsen-Informationen und den Technologiedienstleistungen, die gemäß dieser Vereinbarung erbracht werden. Der Kunde erhält eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und beschränkt auf den im jeweiligen Auftragsformular festgelegten Zeitraum,

2. Gebühren und Steuern

2.1 Gebühren. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die im jeweiligen Auftragsformular angegebenen Gebühren zu zahlen. Diese Gebühren sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar. Der Kunde verpflichtet sich, auf alle nach dem Fälligkeitsdatum ausstehenden Beträge Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten (9 %) pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, berechnet vom ursprünglichen Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der Rechnung bei Nielsen.  

2.2 Steuern. Der Kunde ist für die Zahlung aller Mehrwert-, Waren- und Dienstleistungs-, Umsatz-, Nutzungs- und ähnlicher Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen anfallen. Alle Gebühren verstehen sich ohne Steuern.

Der Kunde verpflichtet sich, mit Nielsen im Zusammenhang mit der Einhaltung der geltenden Steuervorschriften zusammenzuarbeiten. Soweit der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, anfallende Steuern von Zahlungen einzubehalten oder abzuziehen, wird der Kunde angemessene Anstrengungen unternehmen, solche Steuern zu minimieren, sofern dies gesetzlich oder vertraglich zulässig ist, und wird Nielsen die entsprechend benötigten Nachweise zur Verfügung stellen, die von den zuständigen Behörden verlangt werden, um nachzuweisen, dass diese Steuern gezahlt wurden, damit Nielsen die entsprechende Rückerstattung beantragen kann.  Auf schriftliche Aufforderung des Kunden wird Nielsen die entsprechenden Befreiungsbescheinigungen und Formulare sowie sonstige Informationen vorlegen, die es dem Kunden ermöglichen, die erforderliche Quellensteuer/den erforderlichen Abzug zu reduzieren, und dem Kunden angemessene Zeit einräumen, die Originalbelege der Quellensteuer/des Abzugs, die von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellt wurden und diese Steuerzahlungen belegen, zu beschaffen.   

3. NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

3.1 Nutzung der Dienstleistungen.Die Dienstleistungen (einschließlich der Nielsen-Informationen) sind Eigentum von Nielsen und vertraulich. Sofern im jeweiligen Auftragsformular nichts anderes bestimmt ist, darf der Kunde die Dienstleistungen ausschließlich für seine internen Forschungs- und Referenzzwecke in dem jeweiligen Vertragsgebiet nutzen, das im Auftragsformular festgelegt ist, oder, sofern im Auftragsformular kein Land genannt ist, in dem Land, das im Auftragsformular als Anschrift des Kunden ausgewiesen ist (z. B. Kunde mit Anschrift in Deutschland, kann die Dienstleistungen in Deutschland nutzen) („Vertragsgebiet“). Der Kunde darf Nielsen-Informationen nur dann offenlegen oder veröffentlichen, wenn Nielsen zuvor schriftlich seine Zustimmung erteilt hat. Die Dienstleistungen sind kein Ersatz für Finanz-, Anlage-, Rechts-, Geschäfts- oder sonstige professionelle Beratung, und der Kunde bleibt allein verantwortlich für seine Entscheidungen, Handlungen, die Nutzung der Dienstleistungen sowie die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften 

3.2 Beschränkungen.Sofern nicht ausdrücklich im entsprechenden Auftragsformular gestattet, darf der Kunde Dienstleistungen oder Nielsen-Informationen weder direkt noch indirekt (i) dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren, ändern, anpassen oder übersetzen, (ii) reproduzieren, wiederveröffentlichen, unterlizenzieren, verbreiten, veräußern, weiterverkaufen, weiterverbreiten, kommerziell verwerten oder an Dritte weitergeben; (iii) jegliche Eigentums- oder Urheberrechtsvermerke entfernen; (iv) die Dienstleistungen für eigene Angebote oder zur Produktentwicklung des Kunden nutzen oder eigenständige, aggregierte Berichte für eine Nutzung außerhalb der im Auftragsformular genannten Kundengesellschaft oder außerhalb des Vertragsgebietes erstellen; (v) die Dienstleistungen ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit Nielsen zum Aufbau nationaler oder internationaler Datenbanken oder zur Erstellung oder Verbesserung von Diensten nutzen, die mit den Dienstleistungen von Nielsen oder der Datenmodellierung konkurrieren könnten; oder (vi) die Dienstleistungen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Nielsen für andere als die im jeweiligen Auftragsformular ausdrücklich genannten Zwecke nutzen.

3.3 Dritte. Sofern im jeweiligen Auftragsformular nichts anderes vereinbart ist, darf der Kunde die Nielsen-Informationen nicht an Dritte weitergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf verbundene Unternehmen, Berater, Anbieter von Softwarelösungen, Auftragsverarbeiter, IT-Dienstleister, Anbieter von Mehrwertdiensten, Datenmodellierungs- oder Awareness-Tracking-Unternehmen und/oder Medienprüfungsunternehmen weitergeben, ohne dass diese Dritten vor dem Zugriff auf die jeweiligen Nielsen-Informationen die zu diesem Zeitpunkt geltende Nielsen-Standardvereinbarung für den Zugriff durch Dritte mit Nielsen abgeschlossen haben, wie von Nielsen nach eigenem Ermessen festgelegt. Nielsen kann nach eigenem Ermessen ablehnen, eine solche Vereinbarung abzuschließen oder dem Dritten Zugang zu den Nielsen-Informationen oder Rechte daran zu gewähren. Nielsen behält sich vor, Gebühren für einen solchen Zugang zu erheben. Nielsen ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit von Informationen, die von solchen Dritten auf der Grundlage von Nielsen-Informationen erstellt wurden.  

3.4 Gerichtsverfahren.

Dienstleistungen oder Nielsen-Informationen dürfen nicht in Gerichts- oder behördlichen Verfahren verwendet werden. Sofern eine gerichtliche Verfügung vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, Nielsen unverzüglich im Voraus schriftlich darüber zu informieren und vor einer entsprechenden Verwendung Vertraulichkeitsvereinbarungen, Schutzanordnungen sowie Beweisvereinbarungen einzuholen, die für Nielsen akzeptabel sind; ferner hat der Kunde die Verwendung auf das für die Einhaltung der betreffenden rechtlichen Anforderung unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. 

3.5 Geschützte Informationen. Die Nielsen-Informationen enthalten urheberrechtlich geschützte Informationen von Nielsen, die (i) Werbecodes und Programmcodes, (ii) Produktklassifikationen und (iii) Marken-/Muttergesellschaftshierarchien umfassen können. Der Kunde darf diese urheberrechtlich geschützten Codes, Klassifizierungen und/oder Hierarchien unter keinen Umständen für andere Zwecke als zur tabellarischen Darstellung der Informationen gemäß den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen zur Nutzung der Dienstleistungen verwenden.

4. ÄNDERUNGEN AN DEN DIENSTLEISTUNGEN UND KOSTEN

4.1 Änderung der Dienstleistungen. Im Falle von Änderungen an den Dienstleistungen oder an den Nielsen-Informationen kann Nielsen die Gebühren nach einer Vorankündigung von dreißig (30) Tagen entsprechend anpassen. Diese Gebührenanpassung tritt zu dem in der Vorankündigung genannten Datum in Kraft, es sei denn, der Kunde teilt Nielsen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach einer solchen Mitteilung schriftlich mit, dass er die Gebührenänderung ablehnt. In diesem Fall enden die Dienstleistungen und die Lizenz des Kunden für die Nielsen-Informationen zum Datum des Inkrafttretens der Änderung; unter der Voraussetzung, dass Nielsen nach eigenem Ermessen entscheiden kann, die Gebührenänderung rückgängig zu machen, in welchem Fall die Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleibt.

4.2 Daten von Drittanbietern. Nielsen-Informationen basieren teilweise auf Daten oder Informationen Dritter. Nielsen steht es frei, die Bereitstellung solcher Nielsen-Informationen ganz oder teilweise einzustellen und die entsprechenden Gebühren anteilig anzupassen, sofern Nielsen solche Daten oder Informationen von Dritten aus welchem Grund auch immer nicht mehr zur Verfügung stehen. Sofern solche Daten oder Informationen für die Erbringung der Dienstleistung wesentlich sind („wesentlicher Vertragsbestandteil“), wird Nielsen den Kunden dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen, und der Kunde ist berechtigt, die Lizenz mit einer Kündigungsfrist von fünfzehn (15) Tagen zu kündigen. 

5. GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG UND FREISTELLUNG

5.1 Gewährleistungsausschluss.Nielsen gewährleistet, dass alle im Rahmen der Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen in allen wesentlichen Punkten den vereinbarten Bedingungen entsprechen und dass alle dem Kunden bereitgestellten oder lizenzierten Technologiedienstleistungen den Spezifikationen entsprechen, auf die im entsprechenden Auftragsformular verwiesen wird.

Der Kunde erkennt an, dass die Nielsen-Informationen die Meinung von Nielsen widerspiegeln, die auf der Analyse von Daten und Informationen beruht, einschließlich Paneldaten und anderer Quellen, die möglicherweise nicht der Kontrolle von Nielsen unterliegen, und dass Nielsen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Nielsen-Informationen übernehmen kann.

Unbeschadet des Vorstehenden lehnt Nielsen jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung gegenüber dem Kunden oder Dritten in Bezug auf die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen und bereitgestellten Nielsen-Informationen ab, und der Kunde verzichtet hiermit auf jegliche solche Gewährleistung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter.

5.2 Haftungsbeschränkung. Nielsen erstattet bereits gezahlte Gebühren für nicht erbrachte Dienstleistungen und unternimmt angemessene Anstrengungen, um Fehler zu beheben, die der Kunde in den erbrachten Dienstleistungen feststellt. Sofern Nielsen eine Dienstleistung nicht erbringt oder nicht in der Lage ist, fehlerhafte Informationen oder Technologiedienstleistungen von Nielsen zu korrigieren, erstattet Nielsen dem Kunden die Gebühren, die für den fehlerhaften Teil der Dienstleistungen gezahlt wurden. 

Nielsen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Nielsen, die gesetzlichen Vertreter von Nielsen oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Nielsen haftet zudem unbeschränkt für sonstige Schäden, die (i) durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Vertretern oder leitenden Angestellten von Nielsen entstehen, (ii) im Zusammenhang mit von Nielsen abgegebenen Zusicherungen bestimmter Eigenschaften einer Dienstleistung stehen und (iii) vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB verursacht wurden. Nielsen haftet zudem nach dem Produkthaftungsgesetz, sofern die Produkthaftung anwendbar ist. Nielsen haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzungen von Kardinalpflichten durch Nielsen, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. 

Kardinalpflichten sind solche grundlegenden Pflichten, die den Kern der Vereinbarung bilden, für deren Abschluss ausschlaggebend waren und auf deren Erfüllung sich der Kunde verlassen kann.  

Die Gesamthaftung von Nielsen gemäß dieser Vereinbarung (Ziffer 5.2) für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Aus diesem Grund ist der Gesamtbetrag der Entschädigung auf die Gebühren beschränkt, die der Kunde für die betroffenen Dienstleistungen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Entstehung des Anspruchs im Rahmen dieser Vereinbarung gezahlt hat. Soweit das anwendbare Recht dies zulässt: (i) haftet Nielsen nicht für Ansprüche, die mehr als ein (1) Jahr nach Entstehung des Anspruchs oder mehr als zwei (2) Jahre nach Beendigung der Vereinbarung geltend gemacht werden, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.

5.3 Freistellung durch den Kunden.Der Kunde verpflichtet sich, Nielsen von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten oder Kosten (einschließlich Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die direkt oder indirekt durch (i) die zulässige Offenlegung von Nielsen-Informationen durch den Kunden oder (ii) durch die Offenlegung von Nielsen-Informationen und -Dienstleistungen durch den Kunden entgegen den Bestimmungen dieser Vereinbarung entstehen.

5.4 Freistellung durch Nielsen. Nielsen verpflichtet sich, den Kunden von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten und Kosten freizustellen und schadlos zu halten, die durch eine Klage gegen den Kunden entstehen, wonach die zulässige Nutzung der Nielsen-Informationen und der Technologiedienstleistungen von Nielsen durch den Kunden gegen ein Urheberrecht, Marken oder Geschäftsgeheimnisse des Klägers verstößt, vorausgesetzt, der Kunde erkennt einen solchen Anspruch nicht an, benachrichtigt Nielsen unverzüglich über einen solchen Anspruch und vorausgesetzt, dass Nielsen die Kontrolle über die Klage sowie das ausschließliche Recht auf Vergleichsführung hat. Nielsen trägt die Kosten der endgültigen Entscheidung oder des Vergleichs, der sich aus einem solchen Anspruch ergibt. Nielsen kann vom Kunden verlangen, die Nutzung der rechtsverletzenden Nielsen-Informationen oder -Technologiedienstleistungen einzustellen. In diesem Absatz ist die gesamte Haftung von Nielsen für jegliche Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum abschließend geregelt.

6. LAUFZEIT; UNTERBRECHUNG UND KÜNDIGUNG

6.1 Laufzeit.Sofern nicht vorzeitig gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 6 gekündigt, bleibt die Vereinbarung (sowie die darin festgelegten Dienstleistungen) für die im jeweiligen Auftragsformular angegebene Laufzeit in Kraft.  

6.2 Rückgabe von Nielsen-Informationen bei Kündigung. Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung (i) ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung aller Dienstleistungen einzustellen und die im Rahmen dieser Vereinbarung erhaltenen Nielsen-Informationen an Nielsen zurückzugeben; und (ii) erlöschen alle dem Kunden zur Nutzung der Dienstleistungen und Nielsen-Informationen gewährten Rechte und Lizenzen unverzüglich. Anstelle der Rückgabe kann der Kunde die Dienstleistungen und Nielsen-Informationen aus seinen Systemen und Aufzeichnungen löschen, materielle Formen derselben vernichten und diese Löschung/Vernichtung in einer für Nielsen akzeptablen Form schriftlich bestätigen.

6.4 Aussetzung der Dienstleistungen Nielsen kann die Bereitstellung der vereinbarten Nielsen-Informationen oder von Teilen davon jederzeit ganz oder teilweise aussetzen, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Eine solche Aussetzung der Dienstleistungen berührt die hier vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Kunden nicht.

6.5 Kündigung Die Vereinbarung und/oder einige oder alle der vertragsgemäß erbrachten Dienstleistungen und/oder Lizenzgewährungen können von Nielsen zu einem von Nielsen festgelegten Zeitpunkt gekündigt werden, (i) wenn der Kunde eine oder mehrere seiner Zahlungsverpflichtungen oder sonstigen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht erfüllt hat, (ii) wenn Nielsen aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle von Nielsen liegen, nicht in der Lage ist, die Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen, oder (iii) wenn Nielsen eine solche Lizenz für alle Kunden im Vertragsgebiet kündigt, die dieselben oder ähnliche Dienstleistungen abonnieren.

Jede Partei kann diese Vereinbarung im Falle eines wesentlichen Vertragsbruchs durch die andere Partei kündigen, sofern dieser Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung darüber behoben wurde oder falls über die andere Partei ein Insolvenzverfahren oder ein gleichwertiges Verfahren eröffnet wird.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1 Nielsen und der Kunde erkennen an, dass vertrauliche Informationen während der Laufzeit der Vereinbarung an die jeweils andere Partei weitergegeben werden können. „Vertrauliche Informationen“ bezeichnen die Bestimmungen der Vereinbarung sowie alle vertraulichen Daten oder Geschäftsgeheimnisse, die von einer Partei („offenlegende Partei“) gegenüber der anderen („empfangende Partei“) entweder schriftlich oder mündlich offengelegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf diese Vereinbarung sowie Kundenlisten, Marketing- und Produktplänen, Technologie, Systemen, Geschäftsprozessen und jeglichen weiteren Finanz-, Vertriebs-, Marketing- oder Geschäftsinformationen, die nicht (a) in öffentlichen Materialien oder anderweitig öffentlich bekannt sind, (b) rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung erhalten wurden, (c) der empfangenden Partei vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei bekannt waren oder (d) unabhängig von der empfangenden Partei entwickelt wurden.

7.2Jede Partei behandelt die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt, die sie für die Geheimhaltung ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwendet, jedoch keinesfalls mit weniger als der gebotenen Sorgfalt, und vernichtet oder gibt, sofern von der offenlegenden Partei verlangt, bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung sämtliche vertraulichen Informationen zurück. 

 8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

8.1 Fortbestand. Alle Verpflichtungen, die die Vertraulichkeit, die Haftung, die Freistellung und die Nutzung der Nielsen-Informationen betreffen, behalten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung ihre Gültigkeit und bleiben in Kraft. 

8.2 Höhere Gewalt. ( a) Nielsen ist nicht verpflichtet, Nielsen-Informationen und/oder -Dienstleistungen bereitzustellen, sofern Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Nielsen liegen, es den Nielsen-Techniken nicht gestatten, Messungen gemäß den Nielsen-Standards durchzuführen, und (b) für den Fall, dass eine der Parteien aufgrund des Ausfalls von Kommunikationssystemen oder Online- oder Offline-Computerausrüstung, Arbeitskämpfen, der Unmöglichkeit der Materialbeschaffung, behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen, Fällen höherer Gewalt, Epidemien, Terror, Wetterbedingungen, Eingriffe Dritter oder eines ähnlichen Grundes, der außerhalb der Kontrolle dieser Partei liegt, eine nach dieser Vereinbarung erforderliche Handlung (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung für fällige Zahlungen) verspätet erbringt oder an der Erbringung gehindert wird, so gilt das Ausbleiben derselben für die Dauer der Verzögerung als entschuldigt. 

  1. Unabhängige Vertragspartner. Die Vertragsparteien sind unabhängige Vertragspartner, und keine der Vertragsparteien ist befugt, die andere rechtlich zu binden oder zu verpflichten.
  2. Subunternehmer. Im Zusammenhang mit der Vereinbarung kann Nielsen Subunternehmer einsetzen, die an strenge Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Gemäß der Vereinbarung bleibt Nielsen für die Leistung der Subunternehmer voll verantwortlich.

8.5 Mitteilungen. Alle Mitteilungen oder Anfragen im Rahmen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und gelten an dem Tag als zugestellt, an dem sie persönlich oder durch einen staatlich anerkannten Zustelldienst zugestellt wurden. 

8.6 Abtretung.Die Vereinbarung wurde zugunsten der Parteien sowie ihrer Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger geschlossen und ist für diese verbindlich; sie darf von keiner Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Nielsen ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung durch Mitteilung an den Kunden auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen. 

8.8 Regelungslücken. Soweit die Vereinbarung Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtswirksamen Regelungen als vereinbart, die die Vertragspartner unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Zielsetzungen sowie der Vereinbarung und ihres Zwecks vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. 

 8.9 Weitere Sicherungsmaßnahmen. Jede Partei hat auf eigene Kosten (i) alle erforderlichen Unterlagen auszufertigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die die andere Partei in angemessener Weise verlangt, um diese Vereinbarung und die darin beabsichtigte Transaktion rechtswirksam zu gestalten, und (ii) angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um alle relevanten Dritten dazu zu bewegen, dies ebenfalls zu tun. 

8.10 Anwendbares Recht. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Die Parteien vereinbaren für die Entscheidung aller Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche), die ausschließliche Zuständigkeit der zuständigen deutschen Gerichte und verzichten hiermit auf alle Einwände gegen die Zuständigkeit dieser Gerichte.

8.11 Gesamte Vereinbarung; Änderung oder Ergänzung; Verzicht.Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien hinsichtlich der im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen und ersetzt alle früheren Gespräche und Absprachen in Bezug auf diese Dienstleistungen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Jegliches vom Kunden erhaltene Auftragsformular oder ähnliches Dokument dient lediglich als Referenz für Abrechnungszwecke, und etwaige darin enthaltene Bestimmungen und Bedingungen haben keinerlei Gültigkeit und auch keinerlei Vorrang vor dieser Vereinbarung.