ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR  NIELSEN AD INTEL DIENSTEISTUNGEN

Update: Mai 2026

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen („Allgemeine Geschäftsbedingungen“) finden Anwendung auf die Erbringung und Nutzung der in den Auftragsformularen (jedes einzeln „Auftragsformular“) aufgeführten Nielsen Ad Intel Lokal und Ad Intel International Dienstleistungen (die „Dienstleistungen“) unter Ausschluss aller anderen Geschäftsbedingungen, die in der Kundenbestellung oder dem Dokument enthalten oder referenziert sind. Dies gilt auch, wenn Nielsen diesen anderen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerspricht. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gilt ein Auftragsformular ausschließlich als zwischen der jeweiligen Nielsen Gesellschaft und der jeweiligen Kundengesellschaft vereinbart, welche in diesem Auftragsformular ausdrücklich mit einbezogen sind und begründet keinerlei Rechte zugunsten von Mutter-, Tochter oder sonstigen verbunden Unternehmen. Jedes Auftragsformular wird gemeinsam mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als „Vereinbarung“ bezeichnet. 

1. Dienstleistungsumfang

1.1 Dienstleistungen; Eigentum und Lizenz. Nielsen Ad Intel Dienstleistungen basieren auf der Überwachung kommerzieller Werbeaktivitäten und Ausgaben in verschiedenen Medien, wie jeweils von Nielsen ausgewählt und überwacht. Die Daten und Informationen, die in der Dienstleistung enthalten sind, werden als „Nielsen-Informationen“ bezeichnet. Nielsen-Informationen können durch öffentlich zugängliche kommerzielle Werbemittel, wie Bilder der Werbeanzeigen von Wettbewerbern des Kunden („Werbemittel“) ergänzt werden. Die Nielsen-Informationen und die Werbemittel werden entsprechend der Vereinbarung im jeweiligen Auftragsformular elektronisch durch eine oder mehrere Technologiedienstleistungen übermittelt.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit „Technologie-Dienstleistungen“ lizensierte Dienstleistungen gemeint, welche Technologien beinhalten, darunter Technologie Internetportale, Zugriffs- und Analysetools, lizenzierte Systeme, Vorlagen, Software und zugehörige Handbücher die Nielsen dem Kunden zur Verfügung stellt.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Hardware, Betriebssysteme und Software von Drittanbietern gemäß allen Anforderungen und/oder Änderungen an den Technologie-Dienstleistungen zu warten und bei Bedarf aktualisieren und Nielsen wird dem Kunden solche Anforderung und/oder Änderungen für den Betrieb der Technologie-Dienstleistungen vor der Implementierung mitteilen. 

Sofern Nielsen dem Kunden Benutzernamen und/oder Passwörter für den Zugang zu allen oder einigen Dienstleistungen zur Verfügung stellt, ist der Kunde verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und darf diese keinem Dritten offenlegen. Der Kunde ist verantwortlich dafür sicherzustellen, dass die vom Kunden bestimmten Nutzer die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten. Der Kunde ist verpflichtet, angemessen Maßnahmen zu ergreifen, um unbefugten Zugang zu den Technologie-Dienstleistungen zu verhindern. Der Kunde wird Nielsen über jedes inaktive Benutzerkonto (z. Bsp. Benutzerkonten ehemaliger Mitarbeiter des Kunden oder Konten, die für einen Zeitraum von über sechs (6) Monaten nicht genutzt werden) informieren. Sofern nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich mit Nielsen vereinbart, darf ein Benutzerkonto nicht gemeinsam von mehr als einem Benutzer/bestimmter Nutzer genutzt werden.

1.2 Nielsen verkauft keinerlei Dienstleistungen an den Kunden. Nielsen behält sämtliche Eigentumsrechte, einschließlich aller geistigen Eigentumsrechte von und an den Nielsen-Informationen und den Technologie-Dienstleistungen, welche gemäß dieser Vereinbarung erbracht werden. Der Kunde erhält eine beschränkte, nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung der Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und beschränkt auf den im jeweiligen Auftragsformular festgelegten Zeitraum,

2. GEBÜHREN UND STEUERN

2.1 Gebühren. Der Kunde erklärt sich einverstanden, die Gebühren zu bezahlen, die in dem jeweiligen Auftragsformular angegeben sind. Diese Gebühren sind innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar. Der Kunde verpflichtet auf alle nach dem Fälligkeitsdatum offenstehenden Beträge, einen Verzugszins von neun Prozentpunkten (9 %) pro Jahr über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen, gerechnet von dem ursprünglichen Fälligkeitsdatum bis zu Rechnungserhalt von Nielsen.  

2.2 Steuern. Der Kunde ist für die Zahlung aller Mehrwert-. Güter- und Dienstleistungs-, Umsatz-, Nutzungs- und ähnlicher Steuern verantwortlich, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen anfallen. Sämtliche Gebühren verstehen sich exklusive aller Steuern.

Der Kunder verpflichtet sich, mit Nielsen im Zusammenhang mit der Einhaltung der geltenden Steuervorschriften zusammenzuarbeiten. Soweit der Kunde gesetzlich verpflichtet ist, anfallende Steuern von Zahlungen einzubehalten oder abzuziehen, wird der Kunde angemessene Anstrengungen vornehmen, solche Steuern zu minimieren sofern durch Gesetz oder Übereinkommen erlaubt und wird Nielsen die entsprechend benötigten Nachweise zur Verfügung stellen, welche von den entsprechenden Behörden verlangt werden, um den Nachweis zu führen, dass diese Steuern gezahlt wurden, um es Nielsen zu ermöglichen, die entsprechende Rückerstattung zu verlangen.  Auf schriftliche Aufforderung des Kunden, wird Nielsen die entsprechenden Befreiungsbescheinigungen und Formulare sowie andere Information vorlegen, die es dem Kunden ermöglicht die erforderliche Quellensteuer/erforderlichen Abzug zu reduzieren und dem Kunden angemessene Zeit einräumen die originalen Belege der Quellen-/Abzugssteuer zu beschaffen, die von der zuständigen Steuerbehörde erlassen wurden und diese Steuerzahlungen belegen.   

3. NUTZUNG DER DIENSTLEISTUNGEN

3.1 Nutzung der Dienstleistungen. Die Dienstleistungen (einschließlich der Nielsen-Informationen) gehören Nielsen und sind vertraulich. Sofern im jeweiligen Auftragsformular nichts anderes bestimmt ist, darf der Kunde die Dienstleistungen ausschließlich für seine internen Forschungs- und Referenzzwecke in dem jeweiligen Vertragsgebiet(en) nutzen, welches im Auftragsformular festgelegt ist oder sofern kein Land im Auftragsformular genannt ist, in dem Land, das im Auftragsformular als Anschrift des Kunden ausgewiesen ist (z.B Kunde mit Anschrift in Deutschland, kann Dienstleistungen in Deutschland nutzen) („Vertragsgebiet“). Der Kunde darf Nielsen-Information nur dann offenlegen oder veröffentlichen, wenn Nielsen vorab schriftlich seine Zustimmung erteilt hat. Die Dienstleistungen sind kein Ersatz für Finanz-, Anlage, Rechts-, Geschäfts- oder sonstige professionelle Beratung und der Kunde bleibt allein verantwortlich für seine Entscheidungen, Handlungen, Nutzung der Dienstleistungen sowie die Einhaltung geltender Rechtsvorschriften 

3.2 Beschränkungen. Sofern nicht ausdrücklich in dem entsprechenden Auftragsformular gestattet, darf der Kunde Dienstleistungen oder Nielsen-Informationen weder direkt noch indirekt (i) dekompilieren, zurückentwickeln, disassemblieren, ändern, anpassen oder übersetzen (ii) reproduzieren, wiederveröffentlichen, unterlizenzieren, verbreiten, veräußern, weiterverkaufen, weiterverbreiten, kommerziell verwerten oder an Dritte weitergeben; (iii) jegliche Eigentums- oder Urheberrechtsvermerke entfernen; (iv) die Dienstleistungen für eigene Angebote oder zur Produktentwicklung des Kunden nutzen oder eigenständige, aggregierte Berichte für eine Nutzung außerhalb der im Auftragsformular genannten Kundengesellschaft oder außerhalb des Vertragsgebietes erstellen; (v) die Dienstleistungen zum Aufbau nationaler oder internationaler Datenbanken oder zur Erstellung oder Verbesserung von Diensten, die mit den Dienstleistungen von Nielsen oder der Datenmodellierung konkurrieren könnten, ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit Nielsen nutzen; oder (vi) die Dienstleistungen für andere als die ausdrücklich in der jeweiligen Auftragsformular genannten Zwecke ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung von Nielsen nutzen.

3.3 Dritte. Sofern nicht anders im jeweiligen Auftragsformular vereinbart, darf der Kunde die Nielsen-Informationen nicht an Dritte, einschließlich, aber nicht begrenzt auf verbundene Unternehmen, Berater, Softwarelösungsanbieter, Auftragsverarbeiter, IT-Dienstleistungsunternehmen, Mehrwertdienstleister, Datenmodellierungs- oder Awareness-Tracking-Unternehmen und/oder Medienprüfungsunternehmen weitergeben, ohne dass diese Dritten vor dem Zugriff auf die jeweiligen Nielsen-Informationen, die zu diesem Zeitpunkt geltende Nielsen-Standardvereinbarung für den Zugriff durch Dritte mit Nielsen abgeschlossen haben, wie von Nielsen nach eigenem Ermessen festgelegt. Nielsen kann nach eigenem Ermessen ablehnen, eine solche Vereinbarung abzuschließen oder den Dritten Zugang oder Rechte an den Nielsen-Informationen einzuräumen. Nielsen behält sich vor, Gebühren für einen solchen Zugang zu erheben. Nielsen ist nicht verantwortlich für die Richtigkeit von Informationen, die von solchen Dritten auf Grundlage von Nielsen-Informationen erstellt wurden.  

3.4 Rechtsverfahren.

Dienstleistungen oder Nielsen-Informationen dürfen in Rechtsverfahren oder amtlichen Verfahren nicht verwendet werden. Sofern eine gerichtliche Verfügung vorliegt, ist der Kunde verpflichtet, dies Nielsen unverzüglich im Voraus schriftlich mitzuteilen und vor einer entsprechender Verwendung Vertraulichkeitsvereinbarungen, Schutzanordnungen sowie Beweisvereinbarungen einzuholen, die für Nielsen akzeptabel sind, ferner hat der Kunde die Verwendung auf das für die Einhaltung der betreffenden rechtlichen Anforderung unbedingt erforderliche Mindestmaß zu beschränken. 

3.5 Geschützte Information. Die Nielsen-Informationen beinhalten urheberrechtlich geschützte Informationen von Niesen, welche (i) Werbecodes und Programmcodes (ii) Produkt Klassifizierungen; und (iii) Marken/ Muttergesellschaftshierarchien enthalten können. Der Kunde darf diese urheberrechtlich geschützten Codes, Klassifikationen und/oder Hierarchien unter keinen Umständen für andere Zwecke nutzen als zur tabellarischen Darstellung der Informationen gemäß der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen zur Nutzung der Dienstleistungen verwenden.

4. ÄNDERUNG AN DIENSTLEISTUNGEN UND KOSTEN

4.1 Änderung der Dienstleistungen. Im Falle von Änderungen an den Dienstleistungen oder an den Nielsen-Informationen, kann Nielsen nach Vorankündigung von dreißig (30) Tagen, die Gebühren entsprechend anpassen. Diese Gebührenanpassung tritt zu dem in der Vorankündigung genannten Datum in Kraft. es sei denn, der Kunde teilt Nielsen innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach solchen Mitteilungen schriftlich mit, dass er die Gebührenänderung ablehnt. In diesem Fall enden die Dienstleistungen und die Lizenz des Kunden für die Nielsen-Informationen zum Datum des Inkrafttretens der Änderung; unter der Voraussetzung, dass Nielsen nach eigenem Ermessen entscheiden kann, die Gebührenänderung rückgängig zu machen, in welchem Fall die Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam bleibt.

4.2 Daten von Drittanbietern. Nielsen-Informationen basieren teilweise auf Daten oder Informationen Dritter. Nielsen steht es frei, die Lieferung solcher Nielsen-Informationen ganz oder teilweise unter Anpassung der entsprechenden Gebühren auf pro-rata Basis einzustellen, sofern solche Daten oder Informationen von Dritten Nielsen, aus welchem Grund auch immer, nicht länger zur Verfügung stehen. Sofern solche Daten oder Informationen für die Erbringung der Dienstleistung wesentlich sind („wesentlicher Vereinbarungsinhalt“), wird Nielsen den Kunden dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich benachrichtigen, und der Kunde ist berechtigt die Lizenz mit einer Kündigungsfrist von fünfzehn (15) Tagen zu kündigen. 

5. GEWÄHRLEISTUNG; HAFTUNGSBEGRENZUNG UND FREISTELLUNG

5.1Gewährleistungsausschluss.  Nielsen gewährleistet, dass alle im Rahmen der Vereinbarung bereitgestellten Dienstleistungen in allen wesentlichen Aspekten mit den vereinbarten Bedingungen übereinstimmen und dass alle dem Kunden bereitgestellten oder lizenzierten Technologiedienstleistungen den Spezifikationen entsprechen, auf die in dem entsprechenden Auftragsformular verwiesen wird.

Der Kunde erkennt an, dass Nielsen-Informationen die Meinung von Nielsen widerspiegeln, die auf der Analyse von Daten und Informationen beruhen, einschließlich Paneldaten und andere Quellen, die möglicherweise nicht der Kontrolle von Nielsen unterliegen und dass Nielsen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit der Nielsen-Informationen übernehmen kann.

Unbeschadet des Vorstehenden lehnt Nielsen jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung gegenüber dem Kunden oder Dritten in Bezug auf die im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen und bereitgestellten Nielsen-Informationen ab, und der Kunde verzichtet hiermit auf jegliche solche Gewährleistung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter.

5.2 Haftungsbegrenzung. Nielsen wird für nicht erbrachte Dienstleistungen, schon gezahlten Gebühren zurückerstatten und wird angemessen Bemühungen unternehmen, Fehler zu beheben, die der Kunde in den erbrachten Dienstleistungen feststellt. Sofern Nielsen eine Dienstleistung nicht erbringt oder außerstande ist, fehlerhafte Nielsen-Informationen oder Technologie-Dienstleistungen zu korrigieren, wird Nielsen dem Kunden die Gebühren erstatten, welche für den fehlerhaften Teil der Dienstleistungen gezahlt wurden. 

Nielsen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch Nielsen, Nielsen´s gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Nielsen haftet zudem unbeschränkt im Hinblick auf andere Schäden welche durch (i) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch Nielsen´s Vertreter oder leitende Angestellte entstehen (ii) bei von Nielsen abgebebenen Zusicherungen bestimmter Eigenschaften einer Dienstleistung, und (iii) für Schäden, welche vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Erfüllungsgehilfen gemäß § 278 BGB verursacht wurden. Nielsen ist zudem nach dem Produkthaftungsgesetz haftbar, sofern Produkthaftung anwendbar ist. Nielsen ist haftbar für Schäden, die durch schuldhafte Verletzungen von Kardinalpflichten durch Nielsen, deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen. 

Kardinalpflichten, sind solche grundlegenden Pflichten, welche den Kern der Vereinbarung darstellen und welche für den Abschluss der Vereinbarung ausschlaggebend waren und auf deren Erfüllung der Kunde sich verlassen kann.  

Die Gesamthaftung von Nielsen gemäß Vereinbarung (Ziffer 5.2) für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Aus diesem Grund ist der Gesamtbetrag der Entschädigung auf die Gebühren beschränkt, die der Kunde für die betroffenen Dienstleistungen in den letzten zwölf Kalendermonaten vor Entstehen des Anspruchs hierunter gezahlt hat. Soweit es das anwendbare Recht zulässt: (i) haftet Nielsen nicht für Ansprüche, die mehr als ein (1) Jahr nach Entstehung des Anspruchs oder mehr als zwei (2) Jahre nach Beendigung der Vereinbarung geltend gemacht werden, je nachdem, welcher Zeitraum kürzer ist.

5.3 Freistellung durch den Kunden.  Der Kunden verpflichtet sich, Nielsen von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten oder Kosten (inklusive Anwaltskosten) freizustellen und schadlos zu halten, welche direkt oder indirekt durch (i) die erlaubte Offenlegung von Nielsen-Informationen durch den Kunden ; oder (ii) durch die Offenlegung des Kunden von Nielsen-Informationen und Dienstleistungen entgegen den Bedingungen dieser Vereinbarung entstehen.

5.4 Freistellung durch Nielsen. Nielsen verpflichtet sich, den Kunden von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten und Kosten freizustellen und schadlos zu halten, welche durch eine Klage gegen den Kunden entstehen, dass die zulässige Nutzung der Nielsen-Informationen und Technologie-Dienstleistungen von Nielsen durch den Kunden gegen ein Urheberrecht, Warenzeichen oder Geschäftsgeheimnis des Klägers verstößt, vorausgesetzt der Kunden erkennt keinen solchen Anspruch an, benachrichtigt Nielsen unverzüglich über einen solchen Anspruch und vorausgesetzt, dass Nielsen die Kontrolle über die Klage sowie das ausschließliche Einigungsrecht hat. Nielsen bezahlt die endgültige Entscheidung oder den Vergleich, welcher aus einem solchen Anspruch resultiert. Nielsen kann vom Kunden verlangen, die Nutzung von rechtsverletzenden Nielsen-Information oder Technologie-Dienstleistungen einzustellen. In dieser Ziffer ist die gesamte Haftung von Nielsen für jegliche Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum abschließend geregelt.

6. LAUFZEIT; UNTERBRECHUNG UND KÜNDIGUNG

6.1 Laufzeit. Sofern nicht vorzeitig gemäß den Bestimmungen dieser Ziffer 6 gekündigt, bleibt die Vereinbarung (sowie die darin festgelegten Dienstleistungen) für die im jeweiligen Auftragsformular angegebene Laufzeit in Kraft.  

6.2 Rückgabe von Nielsen-Informationen bei Kündigung. Bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung, (i) ist der Kunde verpflichtet die Nutzung aller Dienstleistungen einzustellen und die hierunter erhaltene Nielsen-Information an Nielsen zurückzugeben; und (ii) alle dem Kunden zur Nutzung der Dienstleistungen und Nielsen-Informationen erteilten Rechte und Lizenzen erlöschen unverzüglich. Anstelle der Rückgabe kann der Kunde die Dienstleistungen und Nielsen-Informationen von seinen Systemen und Aufzeichnungen löschen, materielle Formen derselben vernichten und diese Löschung/Vernichtung in einer für Nielsen akzeptablen Form schriftlich bestätigen.

6.4 Aussetzung der Dienstleistungen Nielsen kann die Lieferung der gewährten Nielsen-Informationen, oder Teile derselben, ganz oder teilweise jederzeit aussetzten, sofern der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Eine solche Aussetzung der Dienstleistungen berührt die hier vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Kunden nicht.

6.5 Kündigung Die Vereinbarung und/oder einige oder alle der vertragsgemäß bereitgestellten Dienstleistungen und/oder Lizenzgewährungen können von Nielsen an jedem von Nielsen festgelegten Datum gekündigt werden, (i) wenn der Kunde eine oder mehrere seiner Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen aus der Vereinbarung nicht erfüllt hat, (ii) wenn Nielsen aus Gründen, die sich der Kontrolle von Nielsen entziehen, nicht in der Lage ist die Verpflichtungen aus der Vereinbarung zu erfüllen, oder (iii) wenn Nielsen eine solche Lizenz für alle Kunden im Vertragsgebiet kündigt, welche dieselben oder ähnliche Dienstleistungen abonnieren.

Jede Partei kann diese Vereinbarung im Falle einer wesentlichen Vertragsverletzung durch die andere Partei kündigen, sofern diese Verletzung dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung darüber nicht behoben wurde, oder falls über die andere Partei ein Insolvenzverfahren oder ein Gleichwertiges Verfahren eröffnet wird.

7. VERTRAULICHKEIT

7.1 Nielsen und der Kunde erkennen an, dass vertrauliche Informationen während der Laufzeit der Vereinbarung an die jeweils andere Partei weitergegeben werden können. “Vertrauliche Informationen” bezeichnen die Bestimmungen der Vereinbarung sowie alle vertraulichen Daten oder Geschäftsgeheimnisse, die von einer Partei (“Offenlegende Partei”) an die andere (“Empfangende Partei”) entweder schriftlich oder mündlich offengelegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt sind auf diese Vereinbarung, sowie in Kundenlisten, Marketing- und Produktplänen, Technologie, Systemen, Geschäftsprozesse und jegliche weitere Finanz-, Vertriebs-, Marketing- oder Geschäftsinformation, welche nicht (a) in öffentlichen Materialien oder anderweitig öffentlich bekannt sind (b) rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung empfangen wurden (c) der Empfangenden Partei vor Offenlegung der Offenlegenden Partei bekannt waren; oder (d) unabhängig von der Empfangenden Partei entwickelt wurden.

7.2 Jede Partei wird die Vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, welche sie für die Geheimhaltung der eigenen Vertraulichen Informationen anwendet, jedoch in keinem Fall mit weniger als der angemessenen Sorgfalt und wird, sofern von der Offenlegenden Partei verlangt, bei Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung sämtliche Vertrauliche Informationen vernichten oder zurückgeben. 

 8. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

8.1 Fortbestand.  Alle Verpflichtungen, welche die Vertraulichkeit, Haftung, Freistellung und die Verwendung der Nielsen-Informationen betreffen, behalten auch nach Ende dieser Vereinbarung Ihre Gültigkeit und bleiben in Kraft. 

8.2 Höhere Gewalt. (a) Nielsen ist nicht verpflichtet, Nielsen-Informationen und/oder -Dienstleistungen bereitzustellen, sofern Bedingungen, die außerhalb der Kontrolle von Nielsen liegen, es Nielsen Techniken nicht erlauben, Messungen gemäß Nielsen Standards durchzuführen und (b) für den Fall, dass eine der Parteien aufgrund des Versagens von Kommunikationssystemen oder on- oder offline Computerausrüstungen, Arbeitskämpfen, Unmöglichkeit der Materialbeschaffung, Behörden- oder Gerichtsanordnungen, Akte höhere Gewalt, Epidemie, Terror, Wetter Bedingungen, Eingriffe durch Dritte oder eines ähnlichen Grundes außerhalb der Kontrolle dieser Partei, eine nach dieser Vereinbarung erforderliche Handlung (mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung fälliger Zahlungen) verspätet erbringt oder an der Erbringung gehindert wird, so soll das Ausbleiben derselben für die Dauer der Verzögerung als entschuldigt gelten. 

  1. Unabhängige Vertragspartner. Die Vertragsparteien sind unabhängige Vertragspartner und keine Vertragspartei ist befugt, die andere rechtlich zu binden oder zu verpflichten.
  2. Subunternehmen. Im Zusammenhang mit der Vereinbarung kann Nielsen Subunternehmer einsetzen, die an strenge Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind. Gemäß der Vereinbarung bleibt Nielsen für die Leistung der Subunternehmer voll verantwortlich.

8.5 Mitteilungen. Sämtliche Mitteilung oder Anfragen im Rahmen dieser Vereinbarung müssen schriftlich erfolgen und gelten an dem Tag als zugegangen, an dem sie persönlich oder durch einen national anerkannten Zustelldienst zugestellt wurden. 

8.6 Abtretung.  Die Vereinbarung wurde zugunsten der Parteien und ihrer Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger geschlossen und ist für sie bindend und darf von keiner Partei ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden, Nielsen ist es gestattet durch Mitteilung an den Kunden, seine Rechte und Pflichten aus der Vereinbarung auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen. 

8.8 Regelungslücken. Soweit die Vereinbarung Regelungslücken enthält, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und der Vereinbarung und deren Zweck vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. 

 8.9 Weitere Absicherung. Jede Partei soll auf eigene Kosten (i) sämtliche Dokumente ausführen und alles tun, was die andere Partei angemessen fordert, um dieser Vereinbarung und die darunter beabsichtigten Transaktion rechtsgültig zu machen und (ii) soll angemessene Anstrengungen unternehmen, um jegliche relevante Dritte dazu zu bringen, dies ebenfalls zu tun. 

8.10 Geltendes Recht. Die Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts (CISG). Die Parteien vereinbaren für die Entscheidung aller Streitigkeiten, die sich aus der Vereinbarung ergeben (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) die ausschließliche Zuständigkeit der zuständigen deutschen Gerichte und verzichten hiermit auf alle Einwände gegen die Zuständigkeit dieser Gerichte.

8.11 Gesamte Übereinkunft; Änderung oder Ergänzung; Verzicht.  Diese Vereinbarung enthält die gesamte Übereinkunft der Parteien im Hinblick auf die unter dieser Vereinbarung erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen und ersetzt alle früheren Gespräche und Absprachen in Bezug auf solche Dienstleistungen. Veränderungen oder Ergänzungen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Jegliches vom Kunden erhaltene Auftragsformular oder ähnliches Dokument, dient lediglich als Referenz für Abrechnungszwecke und etwaige darin enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen haben keinerlei Geltung und auch keinerlei Vorrang vor dieser Vereinbarung.